CinéEck Ettlingen
Das innovatives Selbstbedienungs-Kino
Ein Treffpunkt, der euch einlädt, einen unvergesslichen Film- oder Gaming-Abend zu veranstalten.
Über die Chayns App könnt ihr den Raum für nur 12 Euro pro Stunde buchen - und das bis zu 60 Tage im Voraus. Also möglichst viele Freunde zusammentrommeln und einen Filme- oder Gamingtag /-abend machen! Die Ausstattung lässt keine Wünsche offen: 19 bequeme Kinosessel, sehr großer Flachbildfernseher, eine beeindruckende Soundanlage mit 7 Boxen und ein Snackautomat mit Getränken. Bringt einfach eure Spielkonsole, einen Laptop oder ein anderes Abspielgerät mit und schließt es per HDMI oder USB an.
Das CinéEck steht allen Einwohner*innen der Stadt Ettlingen ab 14 Jahren sowie Jugendlichen zwischen 14 bis 21 Jahren, die nicht in Ettlingen wohnen, aber eine weiterführende Schule in Ettlingen besuchen, zur Verfügung.
Um das CinéEck nutzen zu können musst Du Dich einmalig registrieren.
Link zur CineEck-Seite bei Chayns Willkommen | CinéEck
Und so geht es:
Lade die Chayns App auf Dein Smartphone und melde Dich dort mit Deinem vollen Namen an.
Verifiziere Dich online.
Gehe in der Chayns App auf CinéECK und klicke auf "Kino buchen".
Wähle einen Zeitraum aus und klicke auf buchen.
Am Tag Deiner Buchung, scannst Du mit der Chayns App den QR Code an der Tür und Du erhältst Zutritt.
Bitte beachte die Regelungen der Benutzerordnung zum Aufenthalt innerhalb und außerhalb der Räume:
§ 10 Aufenthalt innerhalb der Räume
In allen Räumen hat sich jeder so zu verhalten, dass er andere Benutzer:innen nicht stört oder behindert. Die Regelungen des Jugendschutzes müssen eingehalten werden. Tiere dürfen nicht mitgebracht werden. Das CinéEck verfügt über eine Tür, die als Ein- und Ausgang (Notausgang) genutzt wird und einen Notausgang durch das Fenster. Die Notausgänge und der Weg zu den Notausgängen sind freizuhalten. Für ständige und zuverlässige Überwachung dieser Notausgänge ist zu sorgen. Das Nutzen der Notausgangstür ist nicht gestattet und führt zu einem Hausalarm. Die Kosten trägt der/die Verursacher:in. Der/die Benutzer:in hat den Anordnungen, die in Ausführung dieser Benutzungsordnung und zur Aufrechterhaltung der Ordnung und Sicherheit von CinéEck erlassen werden, unverzüglich Folge zu leisten.
§ 11 Aufenthalt außerhalb der Räume
Vor den Räumen hat sich jede:r so zu verhalten, dass andere Benutzer:innen, Passanten, Anwohner:innen, usw. nicht stört oder behindert werden. Die Regelungen des Jugendschutzes müssen eingehalten werden. Verboten sind der Konsum von Alkohol, Rauschmittel und Tabakwaren, störende, laute Musik, das Herumwerfen und Liegenlassen von Abfall und Flaschen, das Anbringen von Plakaten o.ä. an den Fenstern sowie die Mitnahme von Mobiliar nach draußen.
