Landtagswahl 2026

Am Sonntag, den 08. März 2026, findet die Landtagswahl 2026 statt.

Wer darf wählen?

Deutsche Staatsangehörige im Sinne von Artikel 116 Abs. 1 Grundgesetz, die am Wahltag
- das 16. Lebensjahr vollendet haben,
- seit mind. drei Monaten Ihre Hauptwohnung in Baden-Württemberg haben oder sich sonst gewöhnlich dort aufhalten,
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind und
- in einem Wählerverzeichnis einer Gemeinde für die Landtagswahl 2026 geführt werden.