Landtagswahl 2026
Am Sonntag, den 08. März 2026, findet die Landtagswahl 2026 statt.
Wer darf wählen?
Deutsche Staatsangehörige im Sinne von Artikel 116 Abs. 1 Grundgesetz, die am Wahltag
- das 16. Lebensjahr vollendet haben,
- seit mind. drei Monaten Ihre Hauptwohnung in Baden-Württemberg haben oder sich sonst gewöhnlich dort aufhalten,
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind und
- in einem Wählerverzeichnis einer Gemeinde für die Landtagswahl 2026 geführt werden.
Hier finden Sie die Informationen zur Briefwahlbeantragung.
Infos in leichter Sprache
Die Landeszentrale für politische Bildung erklärt in leichter Sprache: Was ist der Landtag? Was passiert im Wahlraum? Wie geht die Briefwahl?
Einfach wählen gehen! Die Wahl des Landtags in Baden-Württemberg 2026
