Jugendgemeinderatswahl 2026

Werde auch Du ein Teil von uns!

Hast du Lust, die Stimme deiner Generation zu sein und an der Gestaltung deiner Stadt aktiv mitzuwirken? Dann bewirb dich für den Jugendgemeinderat. Gemeinsam könnt ihr eure Stadt zu einem besseren Ort für alle Jugendliche machen!

Bewerbungsfrist

Die Bewerbungsfrist für den 20. Jugendgemeinderat beginnt am 19.01.2026 und endet am 07.02.2026.

Gemeinsam anpacken - Gemeinsam verändern

MITDENKEN: Werde auch Du Teil des Jugendgemeinderates und bring auch Du Deine Ideen zu allen Themen für die Stadt mit ein!
MITREDEN: Du kannst Deine Stadt attraktiver mitgestalten, z.B. in den Bereichen Sport, Events, Umwelt und vielem mehr. Deiner Kreativität sind keine Grenzen gesetzt.
MITMACHEN: Als Jugendgemeinderat kannst Du bei der Stadtentwicklung mitwirken und somit eigene Interessen verwirklichen.

Wie kannst Du dich bewerben?

Du musst im Wahlzeitraum zwischen 13 und 18 Jahre alt sein und in Ettlingen wohnen. Vorerfahrungen brauchst du nicht.

Einfach den Bewerbungsbogen ausfüllen, Einverständniserklärung von deinen Eltern unterschreiben lassen, Foto beifügen und per Email an bjfs@ettlingen.de oder per Post an die Geschäftsstelle Jugendgemeinderat senden.

Bewerbungsfoto

Bitte sende uns zwei aktuelle Fotos/Selfies (Format JPEG/PNG) von dir an bjfs@ettlingen.de.

Dein Foto wird für die Kandidatenwerbung verwendet. Daher sollte man dich gut erkennen können. Kein Gruppenbild, kein Ganzkörperbild, keine Kopfbedeckung und keine Sonnenbrille. Achte auf gute Lichtverhältnisse und ein schönes Lächeln :-)

Bewerbungsbogen

Wahlzeitraum

Save the date! Wahlzeitraum: 09. - 20.03.2026

Während des Wahlzeitraums kannst du an jeder weiterführenden Schule wählen. Das mobile Wahllokal wird täglich an einer anderen Schule unterwegs sein, sodass du bequem an deinem Schulstandort wählen kannst.

Wenn du in Ettlingen wohnst aber nicht in Ettlingen auf die Schule gehst, kannst du an einem beliebigen Wahllokal oder bei der Geschäftsstelle Jugendgemeinderat wählen. Wann und wo das mobile Wahllokal genau ist, erfährst du rechtzeitig in den Wahlwochen.

Wahlwochen

Weitere Infos zu den Wahlwochen folgen in Kürze.

Wer kann wählen?

Wahlberechtigt ist, wer im Wahlzeitraum eine weiterführende Schule in Ettlingen besucht oder eine weiterführende Schule außerhalb von Ettlingen besucht, aber in Ettlingen wohnt.
Außerdem wahlberechtigt sind Jugendliche, die im Wahlzeitraum in Ettlingen wohnen, keine weiterführende Schule mehr besuchen und die Volljährigkeit noch nicht erreicht haben.

Wie wird gewählt?

Jeder Wahlberechtigte hat 6 Stimmen und kann einem Kandidaten bis zu 3 Stimmen geben.
Es werden 6 neue Mitglieder für den Jugendgemeinderat gewählt. Als Jugendgemeinderat gewählt, gelten die Kandidaten mit der höchsten Anzahl an Stimmen.

Datenschutzbestimmungen

Hier gelangst Du zu den Datenschutzbestimmungen der Stadt Ettlingen.

Wahlordnung zur Wahl des Jugendgemeinderats

Die Wahlordnung findest du unter "A 23 - Wahlordnung Jugendgemeinderat" im Ortsrecht.