Einreichung Entwässerungsgesuche

Die Planung, Herstellung, Änderung und der Betrieb von Grundstücksentwässerungsanlagen muss entsprechend den Vorgaben der Abwassersatzung der Stadt Ettlingen erfolgen.

Entsprechend § 14 der Abwassersatzung der Stadt Ettlingen bedürfen die Herstellung, der Anschluss und die Änderung der Grundstücksentwässerungsleitungen, sowie die Änderung der Benutzung einer schriftlichen Genehmigung der Stadt. Die Genehmigung kann unter Verwendung des hier zu öffnenden Formulares "Entwässerungsantrag" (PDF, 173 KB) beim

Stadtbauamt Ettlingen
Abteilung Gewässerbau und Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung
Ottostraße 5
76275 Ettlingen

beantragt werden. Hierbei ist auch das Formular "Erklärung des Grundstückseigentümers / Erbbauberechtigten zum Entwässerungsantrag" (PDF, 23 KB) ausgefüllt einzureichen.

Aus dem Antrag müssen
1. die Art,
2. die Zusammensetzung,
3. die Menge der anfallenden Abwässer,
4. die Bemessung der Anlagen (Rohrleitungen, Behandlungsanlagen etc.),
5. ggf. die vorgesehene Behandlung
ersichtlich sein.

Außerdem sind dem Antrag folgende Unterlagen beizufügen:

Lageplan im Maßstab 1 : 500 mit Einzeichnung sämtlicher auf dem Grundstück bestehender Gebäude, der Straße, der Schmutz- und Regenwasseranschlussleitungen, der vor dem Grundstück liegenden Straßenkanäle und der etwa vorhandenen weiteren Entwässerungsanlagen, Brunnen, Gruben, usw.

Grundrisse des Untergeschosses (Kellergeschoss/Erdgeschoss) der einzelnen anzuschließenden Gebäude im Maßstab 1 : 100, mit Einzeichnung der anzuschließenden Entwässerungsteile, der Dachableitung und aller Entwässerungsleitungen und Schächte, unter Angabe des Materials, der lichten Weite und der Absperrschieber oder Rückstauverschlüsse

Systemschnitte der zu entwässernden Gebäudeteile im Maßstab 1 : 100 in der Richtung der Hauptleitungen (mit Angabe der Hauptleitungen und der Fallrohre, der Dimensionen und der Gefälleverhältnisse, der Höhenlage, der Entwässerungsanlage und des Straßenkanals, bezogen auf Normalnull)

Eintragung der Grundstücksgröße, der Geschossflächenzahl, der zulässigen baulichen Nutzung nach dem Bebauungsplan und der tatsächlichen baulichen Nutzung

Hinweise zur Grundstücksentwässerung/-planung

Die Grundstücksentwässerungsanlagen sind nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik herzustellen, zu unterhalten und zu betreiben. Allgemein anerkannte Regeln der Technik sind insbesondere die technischen Bestimmungen für den Bau, den Betrieb und die Unterhaltung von Abwasseranlagen und die Einleitungsstandards, die die oberste Wasserbehörde durch öffentlichen Bekanntmachung einführt. Von den allgemein anerkannten Regeln der Technik kann abgewichen werden, wenn den Anforderungen auf andere Weise ebenso wirksam entsprochen wird (siehe § 15 der Abwassersatzung der Stadt Ettlingen).

Allgemein anerkannten Regeln der Technik sind im Wesentlichen:
- DIN EN 1610 Einbau und Prüfung von Abwasserleitungen und -kanälen,
- DIN EN 752 Entwässerungssysteme außerhalb von Gebäuden-Kanalmanagement
- DIN 12056 Schwerkraftentwässerung innerhalb von Gebäuden
- DIN 1986-100 Entwässerungsanlagen für Geäbude und Grundstücke
- DWA-A 139 Einbau und Prüfung von Abwasserleitungen und Kanälen
- DWA-A 138 Planung, Bau und Betrieb von Anlagen zur Versickerung von Niederschlagswasser

Niederschlagswasser ist, soweit möglich, auf dem Grundstück zu versickern bzw. in ein ortsnahes Gewässer abzuleiten. Die dezentrale Beseitigung von Niederschlagswasser (Versickerung, Ableitung in ein angrenzendes Gewässer) aus Wohngebieten bedarf hierbei keiner Genehmigung. Die dezentrale Beseitigung von Niederschlagswasser von Grundstücken größer 1.200 m² und von Grundstücken aus Gewerbegebieten bedarf einer wasserrechtlichen Erlaubnis. Diese ist beim Landratsamt Karlsruhe zu beantragen.

Ansprechpartner

Stadt Ettlingen, Abteilung Gewässerbau und Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung:
 
Frau Beate Sommer, Tel. 07243 101 575, Mail an
 
Vertretung:
Herr Robert Schoch, Tel. 07243 101 370, Mail an