Kinder- und Familienpass

Foto Familie

Der Ettlinger Kinder- und Familienpass beinhaltet Wertgutscheine und ermöglicht Mädchen und Jungen die Nutzung von Angeboten in den Bereichen Freizeit und Bildung. Ziel ist es, Kinder und Jugendliche in ihrer altersgerechten Entwicklung zu unterstützen und ihnen die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben in Ettlingen zu vereinfachen.

Voraussetzungen

Den Ettlinger Kinder- und Familienpass können Familien beantragen, die mit mindestens drei kindergeldberechtigten Kindern in einem Haushalt leben. Alleinerziehende erhalten den Pass schon bei einem kindergeldberechtigten Kind, wenn sie zusammen in einem Haushalt leben.

Den Ettlinger Kinder- und Familienpass Plus können Familien beantragen, die mit einem schwerbehinderten Kind zusammen leben. Familien die soziale Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II oder XII, dem Wohngeldgesetz, dem Asylbewerberleistungsgesetz oder dem Bundeskindergeldgesetz erhalten, können den Pass Plus ebenso beantragen. Für den Erhalt des Pass Plus ist der Schwerbehindertenausweis bzw. Nachweis auf oben genannte Leistungen vorzulegen.

Antragsberechtigte Familien können den Pass sowie den Pass Plus im Ordnungs- und Sozialamt oder in den Ortsverwaltungen beantragen. Alternativ können Sie auch das jeweilige Antragsformular nachfolgend herunterladen. Ab dem schulpflichtigen Alter wird ein Foto in Passbildgröße benötigt. Ab 16 Jahren ist ein Schulnachweis vorzulegen.

Bitte beachten

Jugendliche, die sich in einer beruflichen Ausbildung, einem Hochschulstudium, einem Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) oder einem Bundesfreiwilligendienst (BUFDI) befinden, erfüllen nicht mehr die Voraussetzungen für den Kinder- und Familienpass.

Anträge zum Kinder- und Familienpass

Der Kinder- und Familienpass sowie der Pass Plus sind jeweils nur für ein Kalenderjahr gültig. Bitte stellen Sie zu Beginn des Jahres einen Verlängerungsantrag.

Es ist möglich den Antrag online zu stellen. Hierzu füllen Sie den Antrag aus und senden ihn per Email an ordnungsamt@ettlingen.de. Das Gleiche gilt für die notwendigen Unterlagen wie z.B. Foto von den Kindern, Schulbescheinigung, Wohngeldbescheid, Schwerbehindertenausweis etc. So ersparen Sie sich den Weg ins Rathaus.

Informationen zum Kinder- und Familienpass

Kooperationspartner

Die Wertgutscheine können Sie bei verschiedenen Einrichtungen, Institutionen und Vereinen einlösen. Hier sind einige Beispiele: Ettlinger Bäder, Volkshochschule, Musikschule, Museum, Stadtbibliothek, Schlossfestspiele etc.

Alle Kooperationspartner finden Sie in nachfolgend in der Liste Kooperationspartner.

Abrechnung der Wertgutscheine

Die Eintrittskarten für die Ettlinger Bäder können dieses Jahr über die Ettlinger Bäder-App oder über www.baeder-ettlingen.de erworben und online bezahlt werden. Die Nachweise der Zahlungen (z.B. über Paypal) einfach sammeln und mit den Wertgutscheinen beim Ordnungs- und Sozialamt zur Abrechnung einreichen. Erstattet werden die Eintrittskarten pro Tag/Passbesitzer.

Bitte verwenden Sie folgenden Vordruck um die Wertgutscheine direkt mit dem Ordnungs- und Sozialamt (z.B. für die Schwimmbadkarten) abzurechnen.

Kontakt

Kinder- und Familienpass (Ordnungs- und Sozialamt)
Schillerstraße 7 - 9
76275 Ettlingen

Öffnungszeiten

Allgemeine Öffnungszeit

Termine auch nach Vereinbarung
Montag
09:00 Uhr - 12:00 Uhr
Dienstag
09:00 Uhr - 12:00 Uhr
Donnerstag
09:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 17:00 Uhr
Jennifer Tholl
Fax (0 72 43) 1 01-4 33
Gebäude Schillerstraße 7-9
Raum 114