Wichtiger Hinweis zum Kinder- und Familienpass:

Aufgrund des derzeit hohen Antragsaufkommens kann sich die Bearbeitung des Kinder- und Familienpasses verzögern. 
Um die Antragsbearbeitung nicht zu verzögern, bitten wir von Sachstandsanfragen abzusehen.

Wer die Gutscheine für die Saisonkarte der Ettlinger Bäder bereits nutzen möchte, kann die Saisonkarte zunächst selbst an den Verkaufsstellen erwerben. Bitte bewahren Sie die Quittung sorgfältig auf.
Die Erstattung erfolgt anschließend über das Ordnungs- und Sozialamt in Höhe des Gutscheinwertes. Hierfür verwenden Sie bitte das Dokument "Abrechnungsbogen" und fügen die Quittung der gekauften Saisonkarte bei.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Kinder- und Familienpass

Foto Familie beim Spaziergang

Der Ettlinger Kinder- und Familienpass beinhaltet Wertgutscheine und ermöglicht Mädchen und Jungen die Nutzung von Angeboten in den Bereichen Freizeit und Bildung. Ziel ist es, Kinder und Jugendliche in ihrer altersgerechten Entwicklung zu unterstützen und ihnen die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben in Ettlingen zu vereinfachen.

Voraussetzungen

Wer kann einen Antrag stellen?

Kinder- und Familienpass
Sie können einen Kinder- und Familienpass beantragen, wenn Sie:

- Alleinerziehend sind (bereits ab einem Kind)
- Mit drei oder mehr kindergeldberechtigten Kindern in einem gemeinsamen Haushalt leben
 
Kinder- und Familienpass PLUS
Sie können einen Pass PLUS schon ab einem Kind beantragen, wenn Sie:

- Wohngeld, Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem SGB II, SGB VIII, SGB XII bzw. Asylbewerber Leistungen beziehen
- Ein schwerbehindertes Kind mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50% haben
  (Geschwisterkinder erhalten den normalen Pass)

Für beide Antragsarten gilt: Die Kinder und Jugendlichen müssen mit Hauptwohnsitz in Ettlingen gemeldet sein.

Schnell prüfen: Welcher Pass kommt für Sie infrage?

Wo erhalten Sie die Antragsformulare?

beim Ordnungs- und Sozialamt
in den Ortsverwaltungen
hier auf unserer Homepage zum Herunterladen und Ausdrucken

Bitte beachten


Der Kinder- und Familienpass sowie der Pass PLUS sind jeweils nur für ein Kalenderjahr gültig und müssen jedes Jahr erneut beantragt werden.


Wie hoch ist die Altersgrenze beim Ettlinger Kinder- und Familienpass?

bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres:
Wenn Jugendliche mit einem oder beiden Elternteilen in Häuslicher Gemeinschaft leben und nicht verheiratet sind.

bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres:
Wenn Jugendliche mit einem oder beiden Elternteilen in häuslicher Gemeinschaft leben, sich in einer allgemeinen Schulausbildung befinden, nicht verheiratet sind oder einen Behinderungsgrad von mind. 50 % haben. 

Ab 16 Jahren ist immer ein aktueller Schulnachweis vorzulegen.

Jugendliche in Ausbildung, Studium, Freiwilligem Sozialen Jahr (FSJ) oder Bundesfreiwilligendienst (BUFDI) erfüllen die Voraussetzungen nicht mehr.

Informationen zum Kinder- und Familienpass

Nachfolgend finden Sie unseren Flyer mit ausführlichen Informationen zum downloaden in verschiedenen Sprachen.

Anträge zum Kinder- und Familienpass

Gern können Sie hier den für Sie passenden Antrag herunterladen und in Ruhe zu Hause ausfüllen und unterschreiben.

Welche Unterlagen müssen zusammen mit dem Antrag eingereicht werden?
Je nach Antrag sind folgende Unterlagen erforderlich:

Für Kinder ab schulpflichtigem Alter
aktuelles Passfoto des Kindes

Für Jugendliche ab 16 Jahren
aktuelle Schulbescheinigung (nicht älter als sechs Monate)

Für den Pass PLUS
aktueller Leistungsbescheid (bei mehreren Leistungen genügt die Vorlage eines Bescheids)

Bei Schwerbehinderung
Kopie des Schwerbehindertenausweises

Neuanträge und Verlängerungen können Sie persönlich während unserer Öffnungszeiten vorbeibringen oder auch gerne per Post zusenden. Außerhalb dieser Zeiten haben Sie die Möglichkeit, die Unterlagen in den Briefkasten des Roten Rathauses, Schillerstraße 7-9, zu werfen.

Neuanträge können bequem per Email zugesendet werden.

Bitte beachten Sie, dass bei Verlängerungsanträgen in jedem Fall die bereits vorhandenen Kinder- und Familienpässe im Original bei uns eingehen müssen.

Kooperationspartner

Die Wertgutscheine können Sie bei verschiedenen Einrichtungen, Institutionen und Vereinen einlösen, z.B.: Ettlinger Bäder, Volkshochschule, Musikschule, Museum, Stadtbibliothek, Schlossfestspiele etc.

Alle Kooperationspartner finden Sie nachfolgend in der Liste Kooperationspartner.

Ihr Verein ist nicht aufgelistet? Fragen Sie bei Bedarf direkt bei Ihrem Verein nach.

Abrechnung der Wertgutscheine

Bitte verwenden Sie folgenden Vordruck um die Wertgutscheine direkt mit dem Ordnungs- und Sozialamt (z.B. für die Schwimmbadkarten) abzurechnen. Reichen Sie diesen zusammen mit der Quittung und eventuell bereits ausgestellten Wertgutscheinen ein. Erstattet wird maximal der Wert der Gutscheine.

Wertgutscheine 2026 müssen bis spätestens 15.01.2027 mit dem Ordnungs- und Sozialamt abgerechnet werden. Zu spät eingereichte Gutscheine können nicht mehr verrechnet werden.

Kontakt

Jennifer Tholl
Fax (0 72 43) 1 01-4 33
Gebäude Schillerstraße 7-9
Raum 114