Bundestagswahlen

Bundestagswahl am 26. September 2021


Achtung, wichtige Information für alle Wählerinnen und Wähler zum Thema Corona!


Gemäß § 11 Abs. 5 CoronaVO haben folgende Personen keinen Zutritt zum Wahlgebäude:
1. Personen, die einer Absonderungspflicht (Quarantäne) im Zusammenhang mit dem Coronavirus unterliegen.
2. Personen, die typische Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus, namentlich Atemnot, neu auftretender Husten, Fieber, Geschmacks- oder Geruchsverlust, aufweisen.
3. Personen, die keine medizinische Maske tragen (Zutritt erlaubt, wenn eine Ausnahmeregelung nach § 11 Abs. 3 S. 2 Nr. 1 - 3 CoronaVO greift).
4. Personen, die ganz oder teilweise nicht zur Abgabe ihrer Kontaktdaten bereit sind (gilt nur für Personen, die sich aufgrund des Öffentlichkeitsgrundsatzes im Wahllokal aufhalten -z.B. zur Beobachtung der Wahlhandlung oder Auszählung).

Wählerinnen und Wähler mit "Corona-Symptomen" oder mit einer Absonderungspflicht können noch am Wahltag bis 15 Uhr Briefwahl beantragen. Jedoch besteht für Wählerinnen und Wähler, die ohne einen Ausnahmegrund (§ 11 Abs. 3 S. 2 Nr. 1-3 CoronaVO) das Tragen einer - ggf. vom Wahlvorstand angebotenen - medizinischen Maske verweigern, die letzte Möglichkeit zur Beantragung der Briefwahlunterlagen am Freitag, den 24. September, 18 Uhr.


Achtung, wichtige Information zur Briefwahl!

Wer vor dem 03.09.21 bei der Stadt Ettlingen Briefwahl beantragt hat und noch immer auf den Wahlschein sowie die übrigen Unterlagen zur Briefwahl für die Bundestagswahl am 26. September 2021 wartet, sollte handeln: Zu Zustellungsproblemen kann es bei allen Wahlberechtigten gekommen sein, deren Antrag am 03.09.2021 bearbeitet wurde.

Alle möglicherweise betroffenen Wahlberechtigten wurden am Freitag, 17.09.2021, vom Wahlamt in einem persönlichen Schreiben über den Sachverhalt und das weitere Vorgehen informiert. Sie wurden darin gebeten, sich mit der vom Wahlamt eingerichteten Hotline 07243/101-535 in Verbindung zu setzen, wenn sie ihren Antrag auf Erteilung von Briefwahlunterlagen vor dem 03.09.2021 gestellt und die Unterlagen noch nicht erhalten haben.

Ihnen wird dann ein neuer Wahlschein erteilt. Der bereits ausgestellte Wahlschein wird in diesem Fall für ungültig erklärt, womit ausgeschlossen wird, dass die Stimmabgabe zweimal erfolgen kann.

Die von der Stadt Ettlingen eingerichtete Hotline ist seit Montag, 20.09.21 bis Freitag, 24.09.21 von 9.00 bis 16.00 Uhr und am Samstag, 25.09.21 von 9.00 bis 12.00 Uhr besetzt. Alternativ kann auch bis Samstag, 12.00 Uhr, eine Mail an wahlamt@ettlingen.de unter Angabe des Betreffs „Nicht zugegangene Briefwahlunterlagen“ gesandt werden. Selbstverständlich ist im genannten Zeitraum auch eine persönliche Vorsprache und Abholung der Unterlagen im Bürgerbüro möglich.

Bis Redaktionsschluss wurden von den bis dato möglicherwiese 691 nicht zugestellten Unterlagen bereits über 600 Wahlscheine vom Wahlamt für ungültig erklärt und neue Unterlagen gefertigt, die den Betroffenen im Laufe des Mittwochs zugestellt wurden.

Hinweise zur Briefwahl

Am 26. September 2021 wird der 20. Deutsche Bundestag gewählt.
Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, freier, geheimer, gleicher und unmittelbarer Wahl gewählt. Die Wahlperiode beträgt grundsätzlich vier Jahre. Wahlgebiet ist das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland, welche in 299 Wahlkreise aufgeteilt ist.
Bei der Bundestagswahl hat jede/r Wähler/in zwei Stimmen:

Erststimme: Mit der Erststimme bestimmen die Wahlberechtigten, welche Direktkandidatin bzw. welcher Direktkandidat aus dem jeweiligen Wahlkreis sie im Bundestag vertreten soll. Wer die meisten Erststimmen in einem der 299 Wahlkreise erhalten hat, zieht in den Bundestag ein (relative Mehrheitswahl).

Zweitstimme: Für die Kräfteverhältnisse der Parteien im Parlament ist die Zweitstimme ausschlaggebend; sie entscheidet über die Zusammensetzung des Bundestages. Die Wahlberechtigten geben diese Stimme für die Landesliste einer Partei ab.
Seit der Bundestagswahl 2009 wird die Sitzverteilung nach dem Verfahren "Sainte-Laguӫ/Schepers" ermittelt. Die Mandate, die einer Partei gemäß ihrem Zweitstimmenanteil zustehen, erhalten zunächst die Kandidaten, die in den Wahlkreisen die meisten Erststimmen auf sich vereinigen konnten. Der Rest wird der Reihe nach an die Kandidaten auf der Landesliste verteilt. Gesetzlich vorgesehen sind mindestens 598 Mitglieder des Bundestages (aufgrund des Wahlrechts sind es aktuell 709).

Wahlberechtigt sind -grundsätzlich- alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet und seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Wahlberechtigt sind - bei Vorliegen der übrigen Wahlrechtsvoraussetzungen - auch diejenigen Deutschen, die am Wahltag entweder in den Gebieten der übrigen Mitgliedstaaten des Europarates oder in einem anderen Staat leben (sog. Auslandsdeutsche). Dies setzt jedoch einen Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis voraus. Auf der Seite des Bundeswahlleiters finden Sie weitere Informationen und das entsprechende Formular zur Eintragung in das Wählerverzeichnis.
 
Die Frist zur Beantragung von Briefwahlunterlagen endet am 24. September 2021. Das Wahlamt ist an diesem Tag von 8:00 – 18:00 Uhr geöffnet. Wenn das Wahllokal bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann, kann der Antrag noch bis zum Wahltag, 15:00 Uhr, gestellt werden.
Bitte bedenken Sie, dass der Wahlbrief (rot) rechtzeitig bis zum Wahltag, 18:00 Uhr, beim Wahlamt eingehen muss. Er kann bei der Deutschen Post AG unfrei aufgegeben werden.
Der Wahlbrief kann auch direkt beim Wahlamt abgegeben oder in den Hausbriefkasten der Rathäuser Marktplatz 2 oder Schillerstr. 7-9, eingeworfen werden. Zusätzlich besteht kurz vor der Wahl die Möglichkeit, am Samstag, 25. September 2021, von 9:00 bis 12:00 Uhr, und am Wahltag, von 8:00 bis 18:00 Uhr, diesen persönlich im Wahlamt abzugeben.
 
Außerhalb Deutschlands sollte der Wahlbrief möglichst bald und am Schalter eines Postamtes eingeliefert sowie Luftpostbeförderung verlangt werden. Für den Wahlbrief muss das im Einlieferungsland zu entrichtende Entgelt bezahlt werden. Falls Sie Bedenken haben, den Wahlbrief wegen seiner Kennzeichnung und der roten Farbe durch die Post im Ausland befördern zu lassen, können Sie diesen in einem neutralen Briefumschlag zurück an das Wahlamt senden.
 
Zur Information über die Vorgehensweise bei der Stimmabgabe der Briefwahl erhalten Sie mit den Briefwahlunterlagen zudem ausführliche Erläuterung.
Sollten die Briefwahlunterlagen an eine andere als die auf der Wahlbenachrichtigung bedruckte Wohnanschrift versendet werden, geben Sie die abweichende Versandanschrift einfach in Ihrem Antrag an. Bitte beachten Sie hierbei ggf. längere Versandzeiten.

Möglichkeiten zum Erhalt von Briefwahlunterlagen

1. Persönlich
Vor dem Wahltag besteht – voraussichtlich ab dem 19.08.2021 – die Möglichkeit, Briefwahlunterlagen im Rathaus Albarkaden, Wahlamt, Schillerstr. 7-9, zu folgenden Öffnungszeiten zu beantragen:
 
Montag:                          8:00 – 16:00 Uhr
Dienstag:                        8:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch:                        7:00 – 12:00 Uhr                                          
Donnerstag:                    8:00 – 18:00 Uhr
Freitag:                           8:00 – 12:00 Uhr
 
2.  Schriftlich
Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung, die spätestens bis zum 05.09.2021 zugestellt wird, ist ein entsprechender Antrag für die Briefwahl aufgedruckt. Der Antrag muss eigenhändig unterschrieben werden sowie Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatum und Wohnanschrift des Wahlberechtigten enthalten.
 
An einen anderen als die/den Antragsteller/in persönlich dürfen die Briefwahlunterlagen nur ausgehändigt werden, wenn die Berechtigung zum Empfang durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird. Von dieser kann nur Gebrauch gemacht werden, wenn die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt.
 
Die Briefwahlanträge müssen in einem frankierten Umschlag per Post an das Wahlamt gesendet oder in die Hausbriefkästen der Rathäuser Marktplatz 2, Schillerstr. 7-9 und bei den Ortsverwaltungen eingeworfen werden.
 
Die Antragstellung kann auch elektronisch per Mail oder durch einen formlosen Brief erfolgen. Pro Wahlberechtigten bedarf es hierfür einer separaten E-Mail bzw. eines separaten Briefs. Der Antragsteller/die Antragstellerin muss darin auch Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatum und Wohnanschrift angeben.
 
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass keine telefonische Beantragung möglich ist!

3. Online
Ab Dienstag, 24.08.2021, 18:00 Uhr bis Mittwoch, 22.09.2021, 12:00 Uhr, können die Briefwahlunterlagen online beantragt werden.

Die Briefwahlunterlagen können zudem digital mittels des abgedruckten QR-Codes auf ihrer Wahlbenachrichtigung beantragt werden. Scannen Sie hierzu einfach mit einem Mobiltelefon den abgebildeten QR-Code.

So funktioniert Briefwahl:
 
1. Wichtig ist, dass Sie den Wahlschein unterschreiben.
2. Den unterschriebenen Wahlschein legen Sie in den roten Wahlbrief ein.
3. Kennzeichnen Sie den Stimmzettel und geben Sie diesen in den blauen Stimmzettelumschlag.
4. Den blauen Stimmzettelumschlag müssen Sie zukleben und in den roten Wahlbrief zu dem unterschriebenen Wahlschein einlegen.
5. Dann kleben Sie den roten Wahlbrief ebenfalls zu.
 
Am Samstag, 25. September 2021 ist das Wahlamt von 9:00 bis 12:00 Uhr geöffnet. Sollten beantragte Briefwahlunterlagen nicht zugegangen sein, können in dieser Zeit noch Ersatzunterlagen ausgestellt werden.
 
Was gilt bei Corona?
In den Wahllokalen gelten die allgemeinen Abstands- und Hygieneregeln (Tragen eines medizinischen Mund- und Nasenschutzes, mindestens 1,5 Meter Abstand, ...). Das Wahlamt bittet darum, im Interesse und zum Schutz aller Beteiligten, diese Schutzmaßnahmen einzuhalten. Gerne können Wähler*innen ihren eigenen Kugelschreiber zur Stimmabgabe mitbringen, um Sicherheit zu haben, dass nur sie den Stift verwenden.
Um unnötige Kontakte und ggf. längere Wartezeiten im Wahllokal zu vermeiden, empfiehlt das Wahlamt Briefwahl zu beantragen.
 
Für weitere Fragen steht Ihnen das Wahlamt, Schillerstr. 7-9, Fax 07243/101-528,
E-Mail: wahlamt@ettlingen.de und unter folgenden Rufnummern:
 
07243/101-278           Frau Andrea Metzger-Adolf
07243/101-293           Herr Sebastian Becker
 
während der Öffnungszeiten gerne zur Verfügung.

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