Aktuelle Informationen zum Coronavirus (SARS-CoV-2 )

Corona-Impfung

Schnelltests und PCR Angebote in Ettlingen

Informationen für den Landkreis Karlsruhe

Allgemeine Informationen und Fallzahlen für den Landkreis Karlsruhe gibt es unter www.corona.karlsruhe.de

Hinweise zur häuslichen Absonderung / Quarantäne

Hinweise zur häuslichen Absonderung / Quarantäne

Positiv getestete Personen haben sich zunächst für 10 Tage ab Erstnachweis in häusliche Absonderung zu begeben.

Haben Sie Fragen?
Das Land Baden-Württemberg hat viele Fragen zur Absonderung bereits beantwortet:
FAQ Quarantäne: Baden-Württemberg.de

Die Quarantäne-Bescheinigung ist bei positiv getesteten Personen jedoch nicht mehr zwingend notwendig. Künftig reicht die Vorlage des PCR- oder Schnelltestergebnis einer Teststelle als Nachweis beim Arbeitgeber, dass man in Quarantäne war.

Selbstverständlich bleibt die Vorlage des Testergebnisses freiwillig.  
Antragsteller können zunächst darauf verwiesen werden, dass sie dem Arbeitgeber auch das Testergebnis vorlegen können und damit kein Bedarf für eine Absonderungsbescheinigung besteht.

Sie können weiterhin bei dem Ordnungs- und Sozialamt eine Absonderungsbescheinigung erhalten. Damit können Sie gegenüber dem Arbeitgeber / der Schule / der KiTa belegen, dass Sie (oder Ihr Kind) sich in häuslicher Absonderung befunden haben. Die Absonderungsbescheinigung stellt jedoch keinen "Genesennachweis" dar!

Da jedoch die Bescheinigungen nicht mehr pauschal versendet werden, ist eine entsprechende Anfrage zu stellen. 
Kontaktdaten:  07243 101 - 01  oder über ordnungsamt@ettlingen.de

Aufgrund des hohen Arbeitsaufkommens im Gesundheitsamt Karlsruhe erhalten wir in der Regel erst zwei Werktage nach einem positiven Testergebnis Kenntnis hiervon. Wir bitten darum, zu Beginn der Absonderung von Bescheinigungsanfragen abzusehen. 
Die Absonderungsbescheinigung erhalten Sie per Post an die uns übermittelte Adresse. Daher dauert es naturgemäß einige Tage, bis die Bescheinigung bei Ihnen eintrifft. 
Wir bitten an dieser Stelle bereits um Verständnis. Herzlichen Dank.

Informationen für Reiserückkehrer

Information für Reiserückkehrer

Aktuelle Rechtsvorschrift:
Coronavirus-Einreiseverordnung 

Weitere Informationen:
Informationen zur Ausweisung internationaler Risikogebiete durch das Auswärtige Amt, BMG und BMI

Allgemeine Informationsseite des Stadt- und Landkreises Karlsruhe zu Corona 

Haben Sie darüber hinaus Fragen?
Melden Sie sich am besten per Mail an ordnungsamt@ettlingen.de oder telefonisch unter der 07243 101-261. Wir versuchen die vielen Anfragen und Meldungen zeitnah zu beantworten.


Informationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten gemäß Art. 13 DSGVO

Leichte Sprache

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  Informationen zum Corona-Virus in leichter Sprache

Hier finden Sie ein Erklärvideo zum Thema „Regeln zum Schutz vor dem Coronavirus“. Einfach auf diesen Link klicken. 

Sollten Sie Fragen haben oder ist Ihnen etwas unklar, so können Sie gerne bei der jeweiligen Behörde nachfragen (Telefonzentrale: 07243/101-01 bzw. info@ettlingen.de) oder unter dem Info- und Sorgentelefon unter 07243/101-868