Briefwahl
Wichtige Information:
Sollten Sie bereits Briefwahl beantragt haben und es wurden Ihnen bislang noch keine Briefwahlunterlagen zugestellt, nehmen Sie bitte umgehend mit dem Briefwahlbüro unter der 07243 101-298 Kontakt auf. Bis Samstag, 22.02.2025 12.00 Uhr kann ggf. noch ein neuer Wahlschein erteilt werden.
Die wichtigsten Fragen rund um das Thema Briefwahl auf einen Blick:
Versand ins Ausland und Rücksendung
Versand ins Ausland und Rücksendung
Briefwahlunterlagen werden vom Wahlamt Ettlingen auch in das Ausland versendet. Es ist zu beachten, ob eine rechtzeitige Zustellung und Rücksendung der Briefwahlunterlagen gewährleistet werden kann. Bitte beachten Sie daher evtl. längere Laufzeiten internationaler Briefe.
Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) teilte mit, dass Wahlberechtigte im Ausland (auch im Urlaubsfall) den amtlichen Kurierweg für die Briefwahl nutzen können. Voraussetzung hierfür ist, dass Wahlberechtigte die Kurierwegnutzung mit der jeweiligen Auslandsvertretung abgesprochen haben. Eine Liste der teilnehmenden Länder und Städte ist auf der Internetseite der Bundeswahlleiterin (Deutsche im Ausland - Die Bundeswahlleiterin) verfügbar.
Kommerzielle Expresspostdienste oder der Luftpostversand können für den Briefwahlversand unter Umständen schneller als die Nutzung des amtliche Kurierwegs sein, die Kosten werden jedoch nicht übernommen. Die Entscheidung und Verantwortung liegen ausschließlich bei der wahlberechtigten Person.
Zustellung der Wahlbenachrichtigung
Die Wahlbenachrichtigungen für die Bundestagswahl wurden ab dem 13. Januar 2025 an die Wählerinnen und Wähler zugestellt.
Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, kann sich telefonisch (07243/101-298) oder per E-Mail (wahlamt@ettlingen.de) an das Wahlamt der Stadt Ettlingen wenden.
Briefwahl für die Bundestagswahl beantragen
Bitte beachten Sie den verkürzten Zeitraum zur Beantragung von Briefwahlunterlagen durch die vorgezogene Bundestagswahl. Beim Wahlamt Ettlingen kann bis zum Freitag, 21. Februar 2025, 15.00 Uhr, Briefwahl beantragt werden.
Für die Bundestagswahl am 23.02.2025 kann die Erteilung eines Wahlscheins schriftlich, elektronisch (per E-Mail) oder durch persönliche Vorsprache im Wahlamt/Briefwahlbüro der Stadt Ettlingen beantragt werden. Telefonische Anträge und Anträge per SMS sind nicht zulässig.
Der Versand der Briefwahlunterlagen konnte aufgrund der kurzen Wahlvorbereitung erst ab dem 10. Februar 2025 beginnen.
Das Wahlamt empfiehlt daher, Briefwahl persönlich im Briefwahlbüro Ettlingen, 1. OG rechts, Schillerstr. 7-9, 76275 Ettlingen, zu beantragen und noch vor Ort Ihr Wahlrecht auszuüben. Hierfür stehen Ihnen Wahlkabinen und Urnen zur Verfügung.
Rote Wahlbriefe müssen bis zum Wahltag, 23.02.2025, 18.00 Uhr, bei der Stadt Ettlingen eingehen.
Bitte beachten Sie diese Frist auch in Verbindung mit möglichen Versandzeiten durch die Deutsche Post. Bei einer zu späten Aufgabe der Wahlbriefe bei der Deutschen Post ist eine zeitgerechte Zustellung nicht mehr gewährleistet!
Das Wahlamt empfiehlt daher, die roten Wahlbriefe nach Möglichkeit persönlich in einen Briefkasten des Rathauses am Marktplatz, Marktplatz 2 oder des Rathauses Albarkaden in der Schillerstr. 7-9, einzuwerfen.
1. Wahlscheinantrag per Internet
Die Frist für die Internet-Wahlscheinbeantragung ist abgelaufen. Bitte melden Sie sich telefonisch unter der 07243 101 298 oder per Mail an briefwahl@ettlingen.de an das Wahlamt.
2. Wahlscheinantrag per QR-Code
Die Frist für die Wahlscheinbeantragung per QR-Code ist abgelaufen. Bitte melden Sie sich telefonisch unter der 07243 101 298 oder per Mail an briefwahl@ettlingen.de an das Wahlamt.
3. Wahlscheinantrag per E-Mail
Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail an briefwahl@ettlingen.de einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren
Familiennamen, Ihren Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift angeben.
Bitte achten Sie bei Antragsstellung auf die Vollständigkeit Ihrer Angaben. Sie können mit Ihrer Mailadresse lediglich die für Sie personalisierten Wahlscheine beantragen und keine weiteren Wahlscheine für Dritte.
Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen von uns anschließend per Post / Amtsboten zugestellt.
Die Frist zur Beantragung von Briefwahlunterlagen endet am Freitag, den 21.02.2025 um 15 Uhr (spätester Eingangszeitpunkt beim Wahlamt).
Bei einer plötzlichen Erkrankung können die Wahlunterlagen von einer/einem Dritten gegen Vorlage eines unterschriebenen Antrags sowie einer schriftlichen Vollmacht zur Entgegennahme der Unterlagen bis zum Wahltag, 23.02.2025, 15 Uhr, beantragt und abgeholt werden.
Zusätzlich besteht kurz vor der Wahl die Möglichkeit, am Samstag, 22.02.2025, von 9 bis 12 Uhr, und am Wahltag, Sonntag, 23.02.2025, von 8 bis 18 Uhr, die Briefwahlunterlagen persönlich im Wahlamt abzugeben.
Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an das Wahlamt unter folgenden Kontaktmöglichkeiten: Tel. 07243 101-298; E-Mail: briefwahl@ettlingen.de
Öffnungszeiten des Briefwahlbüros Ettlingen, Wahlamt, 1. OG rechts, Schillerstr. 7-9, 76275 Ettlingen ab dem 10.02.2025:
Mo + Di: 8 – 16 Uhr
Mi: 7 – 12 Uhr
Do: 8 – 18 Uhr
Fr: 8 – 12 Uhr
Sa: 9.30 – 12.30 Uhr