Planauskunft
Beim Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung können Planauskünfte der städtischen Entwässerungseinrichtungen und der privaten Grundstücksentwässerungsanlagen eingeholt werden. Die städtischen Entwässerungseinrichtungen gehen nach der Abwassersatzung der Stadt Ettlingen bis zur Grenze des öffentlichen Grundstücks.
Falls Sie Informationen zu Versorgungsleitungen wie Gas, Wasser und Strom benötigen, können Sie sich an die Stadtwerke Ettlingen GmbH wenden. Mail an
Für alle weiteren Auskünfte zu Leitungen der Telekommunikations-/Internetanbindungen, wenden sie sich bitte an die zuständigen Netzbetreiber.
Planauskunft zu städtischen Entwässerungseinrichtungen
Die Planauskunft zu städtischen Entwässerungseinrichtungen ist gebührenpflichtig (entsprechend der jeweils aktuell gültigen Satzung über die Erhebung von Verwaltungsgebühren in der Stadt Ettlingen (Verwaltungsgebührensatzung)) und kann unter den folgenden Voraussetzungen vom Antragsteller erfragt werden.
- Der Grund der Anfrage muss beschrieben werden (z.B. Planungsarbeiten, Bauarbeiten, Umbauarbeiten, öffentliche Maßnahme, etc.).
- Der Planausschnitt muss beschrieben werden.
- Das Ausgabeformat mit Maßstab muss angegeben werden (PDF und/oder DXF).
- Abgabe einer Bestätigung, dass die anfallenden Gebühren übernommen werden (ausgenommen öffentliche Maßnahmen).
- Angabe des Zahlungspflichtigen mit Name und Adresse für die Zustellung des Gebührenbescheides.
Ansprechpartner: Herr Rainer Becker, Tel.: 07243 101-137, Mail an
Einsicht in Grundstücksentwässerungsakte
Die Pläne der privaten Grundstücksentwässerungseinrichtungen sind in der Regel nur in den Grundstücksentwässerungsakten vorhanden und können nicht digital übergeben werden. Da es sich um Auskünfte über private Einrichtungen handelt, kann die Auskunft nur vom Eigentümer oder einer bevollmächtigten Person eingeholt werden. Diese müssen sich vor der Auskunft ausweisen bzw. müssen zusätzlich die Vollmacht des Eigentümers vorlegen inklusive einer Kopie des Personalausweises des Eigentümers zum Abgleich der Unterschrift. Der Sachbearbeiter erteilt erst nach Abgleich des Eigentümers aus dem Liegenschaftsbuch die Auskunft.
Kopien der Akten sind gebührenpflichtig (entsprechend der jeweils aktuell gültigen Satzung über die Erhebung von Verwaltungsgebühren in der Stadt Ettlingen (Verwaltungsgebührensatzung)).
Ansprechpartner: Herr Rainer Becker, Tel.: 07243 101-137, Mail an