Verkehrswertgutachten
Allgemeines
Der Gutachterausschuss erstattet auf Antrag Gutachten über den Verkehrswert von bebauten und unbebauten Grundstücken (sowie auch Wohnungs- und Teileigentum) sowie Rechten an Grundstücken. Für die Erstattung eines Gutachtens werden Gebühren erhoben.
Verkehrswertgutachten beantragen
Gutachten müssen schriftlich bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses beantragt werden.
Antragsberechtigt sind:
- für den Vollzug des BauGB zuständige Behörden
- Gerichte und Justizbehörden
- aufgrund anderer gesetzlicher Vorschriften zuständige Behörden
- Eigentümer, ihnen gleichgestellte Berechtigte, Inhaber anderer Rechte am Grundstück und Pflichtteilsberechtigte, für deren Pflichtteil der Wert des Grundstücks von Bedeutung ist
Gebühren
Die Gebühren für Gutachten werden nach dem Verkehrswert des Bewertungsgegenstandes bemessen. Die Erhebung erfolgt auf der Grundlage der Gutachterausschussgebührensatzung der Stadt Ettlingen vom 01.10.2020.
Ansprechpartnerin
Claudia Edel
Leiterin der Geschäftsstelle
Tel. 07243/101-8931
Claudia.Edel@ettlingen.de