Europa- und Kommunalwahl / Oberbürgermeisterwahl 2019

Oberbürgermeisterwahl 2019

Am 21. Juli 2019 findet in Ettlingen die Wahl des Oberbürgermeisters statt. Ein möglicher zweiter Wahlgang wird am 04. August 2019 durchgeführt.

Wahlberechtigung

Wahlberechtigt für die Oberbürgermeisterwahl sind Bürger/innen, die Deutsche im Sinne des Artikels 116 Grundgesetz sind, sowie Personen, die die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen, wenn sie am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten mit Hauptwohnung in Ettlingen gemeldet und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Wer das Bürgerrecht durch Wegzug oder Verlegung der Hauptwohnung verloren hat und vor Ablauf von drei Jahren seit dieser Veränderung wieder in die Gemeinde zuzieht oder dort seine Hauptwohnung begründet, ist mit der Rückkehr Bürger/in und somit für die Oberbürgermeisterwahl wahlberechtigt. Bitte beachten Sie, dass Sie rechtzeitig einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis der Stadt Ettlingen stellen müssen. Dieser kann formlos im Wahlamt (Schillerstr. 7-9, 76275 Ettlingen) und in den Ortsverwaltungen unter Angabe Ihres Vor- und Zunamens und Ihrer aktuellen Anschrift gestellt werden.

Briefwahl

Oberbürgermeisterwahl:
Für Bürger/innen, die aus gesundheitlichen oder anderen Gründen das Wahllokal am Wahltag nicht aufsuchen können, besteht die Möglichkeit der Briefwahl. Voraussichtlich ab 05. Juli können Briefwahlunterlagen persönlich oder schriftlich beantragt werden. Sie müssen Ihren Familiennamen, Ihre Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort) angeben.

An einen anderen als die/den Antragsteller/in persönlich dürfen die Briefwahlunterlagen nur ausgehändigt werden, wenn die Berechtigung zum Empfang durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird.

Die Frist zur Beantragung endet grundsätzlich am Freitag vor dem jeweiligen Wahlabend um 18.00 Uhr.

Unter folgendem Link können Sie außerdem nach Erhalt Ihrer Wahlberechtigung Ihre Briefwahlunterlagen bis zum Mittwoch vor dem jeweiligen Wahltag um 12.00 Uhr online beantragen:

Eine Onlinebeantragung ist derzeit nicht möglich.

Auf Ihrer Wahlbenachrichtigung befindet sich zudem ein QR-Code. Durch Scannen dieses QR-Code werden Sie automatisch zum Onlineantrag für die Briefwahl geleitet.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass keine telefonische Beantragung möglich ist!

Öffnungszeiten des Wahlamtes:
Montag und Dienstag: 8.00 – 16.00 Uhr
Mittwoch: 7.00 – 12.00 Uhr
Donnerstag: 8.00 – 18.00 Uhr
Freitag: 8.00 – 12.00 Uhr

Am Freitag vor dem jeweiligen Wahltag ist das Wahlamt von 8.00 - 18.00 Uhr geöffnet.

Am Samstag vor dem jeweiligen Wahltag ist das Wahlamt von 9.30 - 12.30 Uhr geöffnet.

Ermittlung des Wahlergebnisses

Die Ermittlung des Wahlergebnisses der Oberbürgermeistewahl und eines möglichen zweiten Wahlgangs erfolgt noch am Wahlabend. Die Zwischenergebnisse können am Wahlabend unter www.ettlingen.de/wahlen abgerufen werden. 

Für Fragen zu den Wahlen stehen Frau Andrea Metzger-Adolf und Herr Sebastian Becker, Ordnungs- und Sozialamt - Wahlamt, Schillerstr. 7-9, Tel. 101-278 und 101-293, Fax 101-183 oder E-Mail: wahlamt@ettlingen.de, gerne zur Verfügung.