Vorberatung: Vorranggebiete für Windenergieanlagen

Um die gesetzlichen Vorgaben auf Bundes- und Landesebene zu erfüllen, stellt der Regionalverband Mittlerer Oberrhein kurz RVMO den Teilregionalplan Windenergie neu auf, der sich im Verfahrensstand der ersten Anhörung befindet, sprich Ettlingen ist aufgerufen, eine entsprechende Stellungnahme abzugeben. Ziel der Teilfortschreibung ist, die Festlegung von Vorranggebieten auf Flächen, die einen hohen Windenergieertrag versprechen und den geringsten Nutzungskonflikt der Region aufweisen. Er legt keine konkreten Standorte fest, er sichert die Flächen für eine mögliche Nutzung gegen andere konkurrierende Nutzungsansprüche auf diese Flächen.

Um das Ziel einer Klimaneutralität in Ettlingen bis 2040 zu erreichen, spielt die Nutzung der Windenergie eine zentrale Rolle. Der Stromverbrauch in Ettlingen beläuft sich auf rund 180 GWh/a, der durch die Nutzung von Wärmepumpen und Elektromobilität bis 2040 auf 288 GWh/a ansteigen wird. Das Potenzial der Dachflächen PV reicht nicht aus, es liefert 91 GWh/a, die geplante PV-Freiflächenanlagen der Stadtwerke/BEG im Hagbruch können 23 GWh/a liefern, wären in Summe nur 114 GWh/a. Um den Unternehmen und Haushalten eine preisstabile Stromversorgung anbieten zu können und möglichst unabhängig von Importen zu sein, ist die Sicherung von Flächenpotenzialen für Windenergie unerlässlich.
Drei Vorranggebiete sieht der Entwurf vor, den Edelberg, den Kreuzelberg und die Detschenklinge.

Der Edelberg liegt mit seiner Windhöffigkeit im oberen Drittel. Es läge nahe an Hochspannungsleitung und Umspannwerk, ein weiterer Vorteil.
Doch erheblichen Konfliktpersonal besteht wegen des großen Anteils naturnahen Waldes sowie windenergiesensibler Vogel- und Fledermausarten sowie ein Habitatpotenzial windenergiesensibler Säugetierarten.
Der Kreuzelberg mit einer durchschnittlichen Windleistungsdichte von 405 W/m2 wird als Beststandort beurteilt. Nur sechs weitere der insgesamt 70 Vorranggebiete weisen eine vergleichbare hohe Windleistungsdichte auf. Auch hier steht ein beachtliches Konfliktpotenzial gegenüber, es wären nicht nur naturnahe Wälder, sondern auch das Natura 2000-Netz erheblich betroffen. Überdies sind relevante Artenvorkommen zu erwarten.
Der Bau einer Windenergieanlage ist dort nach erfolgreichem Abschluss eines immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren schon heute zulässig. Ob festgelegt oder nicht als Vorranggebiet im aufzustellenden Teilregionalplan ändert daran nichts, weil Anlagen auf dem Kreuzelberg über den Flächennutzungsplan im Außenbereich privilegiert zulässig sind.

Einen hohen Windertrag wird auch auf der Detschenklinge erwartet, auf der sich jedoch nicht mehrere Anlagen realisieren ließen. Gut 50 Prozent der Fläche sind naturnahe alte Wälder. Im Planungs- und Genehmigungsverfahren ist eine detaillierte Natura 2000 Verträglichkeitsprüfung durchzuführen. Hier wird ein günstiges Verhältnis von Eignung und Konfliktpotenzial gesehen.

Im Zuge der Anhörung wird auch der Nachbarschaftsverband Karlsruhe kurz NVK gehört. Der NVK stimmt zwar grundsätzlich zu, regt aber einzelne Veränderungen an. Für Ettlingen relevant, das sehr große Vorranggebiet auf Durmersheimer Gemarkung auf seine Abgrenzung zu hinterfragen. Ettlingen sieht den Mindestvorsorgeabstand von 850 Metern zu Wohngebieten am Siedlungsrand von Bruchhausen kritisch. Die Stadt fordert deshalb einen Mindestabstand von 1 500 Metern. Der Antrag des Ausschusses in der Vorberatung, diese Fläche um ein Drittel einzukürzen und zwar von Ost nach West erhielt eine knappe Mehrheit von sieben zu sechs Gegenstimmen und drei Enthaltungen. Ebenso knapp war das Votum für den Antrag, den Kreuzelberg komplett aus der Kulisse herauszunehmen, er wurde abgelehnt bei acht Gegenstimmen und einer Enthaltung.

Die abschließende Empfehlung für den Gemeinderat fiel mehrheitlich aus: bei zehn Stimmen, zwei Gegenstimmen und vier Enthaltungen. Die Mitglieder des Ausschusses machten es sich nicht einfach, es seien schmerzhafte Eingriffe, die die Entscheidung nicht leicht machen, Stichwort FFH-Gebiete, Natura 2000.
Bürgermeister Dr. Moritz Heidecker machte mehrfach deutlich, dass alle Flächen Eigentum der Stadt seien und dort auch die Steuerung liege. Wir sind erst in der ersten Anhörung, heute geht es nicht darum, ob die Anlagen kommen oder nicht, so Heidecker.

Die Stellungsnahmen werden ausgewertet und der Regionalverband wird die Gebietskulisse anpassen, woraus sich höchstwahrscheinlich eine erneute Anhörung der dann fortgeschriebenen Planung ergibt.
Der finale Feststellungsbeschluss soll im Herbst von der Verbandsversammlung des RVMO gefasst werden, so dass der Teilregionalplan Ende 2024 in Kraft treten kann.