Mit dem Radel durch die Fußgängerzone, aber langsam

Auch wenn das Wetter derzeit nur jene aufs Radel bringt, die man als hartgesotten bezeichnen würde, schwingt sich doch der eine oder andere für einen schnellen Einkauf aufs Radel und kurvt durch die Fußgängerzone. Mit dem Zusatzschild „Radfahrer frei“ ist das Radeln hier grundsätzlich erlaubt mit Schrittgeschwindigkeit. Radler sind in der Fußgängerzone „zu Gast“ und dürfen Fußgänger weder behindern noch gefährden. Wer mit dem Rad dort unterwegs ist, muss Rücksicht nehmen auf Passantinnen und Passanten. Und: an Markttagen (Mittwoch und Samstag) ist das Radfahren im Bereich des Marktes – also in den Straßenabschnitten Marktstraße/Erwin-Vetter-Platz/Bruchgasse/Marktplatz - nicht erlaubt.
Radfahrerinnen und Radfahrer, die in der Innenstadt kein Ziel direkt anfahren möchten, wird empfohlen, die Umfahrungen um die Innenstadt zu nutzen. Dabei handelt es sich in Nord-Süd-Richtung um die westliche Umfahrung über die mit Radfahrstreifen gut ausgebaute Rastatter-/ Schillerstraße oder die östliche Umfahrung über die Friedrichstraße.

In Ost-West-Richtung kann die Umfahrung über die Pforzheimer Straße im Norden oder die Sibyllastraße im Süden gewählt werden. Die Pforzheimer Straße soll übrigens sukzessive als durchgängige Ost-West-Radroute zwischen dem Bahnhof Busenbach und der Mörscher Straße in Ettlingen-West für den Radverkehr attraktiver und sicherer gestaltet werden.
Die Radnetz-Umfahrungen der Innenstadt sind in beigefügtem Plan einsehbar.

Bei dem dargestellten Radnetz innerhalb der Fußgängerzone handelt es sich um touristische Radrouten, wie zum Beispiel den „Alb-Rad-/Wanderweg“ über die Alb- und Mühlenstraße oder das „RadNETZ BW Freizeit“ über die Markt- und Durlacher Straße. Diese Routen dienen als touristisches bzw. Freizeit-Angebot und sollen die Gäste unmittelbar in die Innenstadt führen.

Handel und Gastronomie profitieren von diesen Besuchen und einem Stopp mit dem Rad ganz enorm. Auch wenn dies offiziell ausgeschilderte Radrouten sind, müssen selbstverständlich die geltenden Verkehrsregeln, wie zum Beispiel die Einhaltung der Schrittgeschwindigkeit in der Fußgängerzone, beachtet werden.
Daher gilt: wer mit dem Fahrrad zügig und ohne Pause in der Altstadt unterwegs sein möchten, wird gebeten, die Umfahrungsrouten zu nutzen.

Die Stadt Ettlingen setzt auf ein freundliches Miteinander und gegenseitige Rücksichtnahme.
In Ettlingen gilt: Mehr wir. Weniger ich.