Behördenwegweiser
Die Waffen- Gewerbe- und Gaststättenbehörde ist in der Zeit vom 07. - 12. August geschlossen.
In den Sommerferien ist die Waffen- Gewerbe- und Gaststättenbehörde nur eingeschränkt erreichbar. Wir bitten Sie, für Vorsprachen rechtzeitig einen Termin unter www.ettlingen.de/termine zu vereinbaren.
Am Samstag, den 23.08.2025 ist das Bürgerbüro geschlossen.
Ab 18.08. - 01.09.2025 hat die Ortsverwaltung Oberweier wie folgt geöffnet:
Dienstag, 19.08.: 7:30 - 9:30 Uhr
Freitag, 22.08.: 7:30 - 11:00 Uhr
Dienstag, 26.08.: 7:30 - 9:30 Uhr
Freitag, 29.08.: 7:30 - 11:00 Uhr
Dienstag, 02.09.: 7:30 - 9:30 Uhr
ab 03.09. gelten wieder die gewohnten Öffnungszeiten.
Behördenwegweiser
Externe Organisationseinheit
Finanzgericht Baden-Württemberg
Beschreibung
Das Finanzgericht ist in Baden
Das Finanzgericht ist in Baden-Württemberg zuständig für
- Steuer- und Abgabenangelegenheiten,
- Kindergeldangelegenheiten sowie
- Zoll-, Verbrauchssteuer- und Finanzmonopolsachen.
Das Finanzgericht ist in erster Instanz zuständig für Klagen gegen Entscheidungen der Finanzbehörden (Finanzamt, Hauptzollamt, Oberfinanzdirektion, Finanzministerium), soweit es sich um Steuer- und Abgabenangelegenheiten handelt. Voraussetzung ist, dass sich der Sitz der Finanzbehörde in Baden-Württemberg befindet. Das Finanzgericht kann auf Antrag die Vollziehung von Abgabenbescheiden aussetzen.
Im Bereich Kindergeld ist das Finanzgericht erstinstanzlich zuständig für Klagen gegen Bescheide, die das Kindergeld betreffen.
Der Bürger kann beim Finanzgericht als Kläger oder Antragsteller selbst Klage erheben oder Anträge stellen. Es ist keine Vertretung durch einen Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater vorgeschrieben. Das Finanzgericht entscheidet über Klagen durch Urteil oder Gerichtsbescheid, über Anträge durch Beschluss.
Entscheidungen des Finanzgerichtes können nur im Rahmen der von den Gesetzen vorgesehenen Rechtsmittel vom Bundesfinanzhof mit Sitz in München auf ihre Richtigkeit geprüft werden. In diesem Fall müssen Sie sich durch einen Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater vertreten lassen.