Behördenwegweiser
Bitte um Beachtung:
Die Wohngeldstelle ist vom 10. - 14.11.2025 geschlossen.
Die Ortsverwaltung Ettlingenweier ist von 03.11.-14.11.25 wie folgt geöffnet:
Dienstag, 04.11. , 13.00 - 16.00 Uhr
Donnerstag, 06.11., 15.00 - 18.00 Uhr
Dienstag, 11.11., 13.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch, 12.11., 8.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag, 13.12., 15.00 - 18.00 Uhr
Die Ortsverwaltung Spessart ist vom 07.-14. November 2025 wie folgt geöffnet:
Montag 13:30 – 18:00
Dienstag 08:00 – 13:00
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 09:00 – 11:00
Freitag 07. + 14.11.2025 geschlossen
Die Ortsverwaltung Oberweier ist vom 17.11 - 21.11.25 wie folgt geöffnet:
Montag, 17.11.2025 geöffnet von 13:00 - 16:00 Uhr
Dienstag, 18.11.2025 geschlossen
Mittwoch, 19.11.2025 geschlossen
Donnerstag, 20.11.2025 geöffnet von 7:30 - 11:00 Uhr
Freitag, 21.11.2025 geöffnet von 7:30 - 11:00 Uhr
Behördenwegweiser
Externe Organisationseinheit
Finanzgericht Baden-Württemberg
Beschreibung
Das Finanzgericht ist in Baden
Das Finanzgericht ist in Baden-Württemberg zuständig für
- Steuer- und Abgabenangelegenheiten,
- Kindergeldangelegenheiten sowie
- Zoll-, Verbrauchssteuer- und Finanzmonopolsachen.
Das Finanzgericht ist in erster Instanz zuständig für Klagen gegen Entscheidungen der Finanzbehörden (Finanzamt, Hauptzollamt, Oberfinanzdirektion, Finanzministerium), soweit es sich um Steuer- und Abgabenangelegenheiten handelt. Voraussetzung ist, dass sich der Sitz der Finanzbehörde in Baden-Württemberg befindet. Das Finanzgericht kann auf Antrag die Vollziehung von Abgabenbescheiden aussetzen.
Im Bereich Kindergeld ist das Finanzgericht erstinstanzlich zuständig für Klagen gegen Bescheide, die das Kindergeld betreffen.
Der Bürger kann beim Finanzgericht als Kläger oder Antragsteller selbst Klage erheben oder Anträge stellen. Es ist keine Vertretung durch einen Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater vorgeschrieben. Das Finanzgericht entscheidet über Klagen durch Urteil oder Gerichtsbescheid, über Anträge durch Beschluss.
Entscheidungen des Finanzgerichtes können nur im Rahmen der von den Gesetzen vorgesehenen Rechtsmittel vom Bundesfinanzhof mit Sitz in München auf ihre Richtigkeit geprüft werden. In diesem Fall müssen Sie sich durch einen Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater vertreten lassen.