Wegen Umzugs bleiben die Stadtkämmerei und die Revision vom 02.02. bis einschl. 08.02.2023 geschlossen. In Notfällen erreichen Sie die Stadtkämmerei per E-Mail: stadtkaemmerei@ettlingen.de.
Ab dem 09.02.2023 finden Sie beide Dienststellen im Sparkassengebäude, 2. OG, Eingang Erwin-Vetter-Platz 2 c.
Am Rosenmontag, den 20.02.2023 sind die städtischen Dienststellen ab 12 Uhr geschlossen.
Bitte beachten Sie: In den Verwaltungsgebäuden gilt keine Maskenpflicht mehr, in Dienststellen mit Kundenkontakt kann jedoch in Büroräumen die Maskenpflicht (OP-Maske/FFP2-Maske) angeordnet sein. Bitte orientieren Sie sich an der Beschilderung vor Ort.
Kinder- und Familienpass (Ordnungs- und Sozialamt)
Den Ettlinger Kinder- und Familienpass können Familien beantragen, die mit mindestens drei kindergeldberechtigten Kindern in einem Haushalt leben. Alleinerziehende erhalten den Pass schon bei einem kindergeldberechtigten Kind, wenn sie zusammen in einem Haushalt leben.
Den Ettlinger Kinder- und Familienpass Plus können Familien beantragen, die mit einem schwerbehinderten Kind zusammen leben. Familien die soziale Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II oder XII, dem Wohngeldgesetz, dem Asylbewerberleistungsgesetz oder dem Bundeskindergeldgesetz erhalten, können den Pass Plus ebenso beantragen.
Wie wird der Ettlinger Kinder- und Familienpass beantragt?
Antragsberechtigte Familien können den Pass sowie den Pass Plus im Ordnungs- und Sozialamt oder in den Ortsverwaltungen beantragen.
Ab dem schulpflichtigen Alter wird ein Foto in Passbildgröße benötigt. Ab 16 Jahren ist ein Schulnachweis vorzulegen.
Für den Erhalt des Pass Plus ist der Schwerbehindertenausweis bzw. Nachweis auf oben genannte Sozialleistungen vorzulegen.
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