Behördenwegweiser
Bitte um Beachtung:
Ortsverwaltung Oberweier ist am Montag, den 08.12.25 von 13:00 - 16:00 Uhr geöffnet.
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Den Ettlinger Kinder- und Familienpass können Familien beantragen, die mit mindestens drei kindergeldberechtigten Kindern in einem Haushalt leben. Alleinerziehende erhalten den Pass schon bei einem kindergeldberechtigten Kind, wenn sie zusammen in einem Haushalt leben.
Den Ettlinger Kinder- und Familienpass Plus können Familien beantragen, die mit einem schwerbehinderten Kind zusammen leben. Familien die soziale Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II oder XII, dem Wohngeldgesetz, dem Asylbewerberleistungsgesetz oder dem Bundeskindergeldgesetz erhalten, können den Pass Plus ebenso beantragen.
Antragsberechtigte Familien können den Pass sowie den Pass Plus im Ordnungs- und Sozialamt oder in den Ortsverwaltungen beantragen.
Ab dem schulpflichtigen Alter wird ein Foto in Passbildgröße benötigt. Ab 16 Jahren ist ein Schulnachweis vorzulegen.
Für den Erhalt des Pass Plus ist der Schwerbehindertenausweis bzw. Nachweis auf oben genannte Sozialleistungen vorzulegen.