Bewirtschaftungssperre sichert Handlungsfähigkeit
Die Kommunen im Land stehen vor einer nie dagewesenen Herausforderung: der Deutsche Städte- und Gemeindebund spricht von einem historisch beispiellosen Absturz der Kommunalfinanzen. Auch der Präsident des Gemeindetags, Steffen Jäger, weist in seinem Bürgerbrief darauf hin. Leider ist Ettlingen davon nicht ausgenommen, selbst wenn die Stadt noch besser dasteht als andere. „Es gilt, unsere finanzielle Handlungsfähigkeit zu sichern“, erklärte Oberbürgermeister Johannes Arnold. Daher habe er entschieden, ab 13. Oktober eine pauschale Bewirtschaftungssperre von zehn Prozent für bestimmte ausgaberelevante Aufwandssachkonten im Ergebnishaushalt 2025 anzuordnen, dabei geht es beispielsweise um Dienstleistungen wie Gutachten oder Marketingausgaben. Den Gemeinderat informierte der OB im Ältestenrat am 8. Oktober und schriftlich.
„Die Entscheidung ist dem Kämmerer und mir nicht leichtgefallen, sie war jedoch notwendig. Trotz immer noch höherer Gewerbesteuereinnahmen sind die Erträge des Jahres 2025 zu knapp, um die erheblich gestiegenen Aufwendungen zu decken“, so Arnold weiter. Diese resultieren insbesondere aus den inflationsbedingt angestiegenen Energiepreisen, den wachsenden Bau- und Sachkosten sowie vor allem der spürbar angehobenen Kreisumlage. Dahinter verbergen sich u.a. die Kosten des Kreises für Asyl und den Öffentlichen Personennahverkehr und die Ausgaben für das neue Bildungs- und Teilhabepaket (BTHG). Hinzu kommen die durch Bund und Land übertragenen, aber nicht voll finanzierten Aufgaben – beispielsweise im Bereich Kleinkind- und Schulkindbetreuung und Schulen.
Es reiche nicht allein, darauf zu hoffen, dass Land und Bund die prekäre Haushaltssituation zeitnah entschärfen. „Mit der Bewirtschaftungssperre wollen wir jetzt rechtzeitig gegensteuern, das Heft des Handelns in der Hand behalten und selbst aktiv gestalten, bevor uns die Umstände dazu zwingen.“
Denn die ersten Zahlen zum Doppelhaushalt 2026/2027 zeigten deutlich, „dass wir ohne entsprechende Maßnahmen auf einen schwer zu genehmigenden Haushalt zusteuern würden.“
Das kommende Jahr werde anspruchsvoll, der finanzielle Spielraum enger. Deshalb hat der Oberbürgermeister für die Planung des neuen Haushaltswerkes allen Budgets enge Vorgaben gemacht und bereits jetzt für zahlreiche freiwillige Leistungen die jeweiligen Ämter um Überarbeitung der Angebote gebeten. „Daher bin ich zuversichtlich, dass wir diese Herausforderung gemeinsam bewältigen. Mit umsichtigem Handeln, strikter Haushaltsdisziplin und verantwortungsvollen Entscheidungen lässt sich auch diese Phase meistern.“ Der Gemeinderat werde über die weitere Entwicklung und die Auswirkungen der Maßnahme im Zuge der Haushaltsberatungen fortlaufend informiert.
Bewirtschaftstungssperre
Eine Bewirtschaftungssperre ist das Eingreifen des Verwaltungschefs im Rahmen der Bewirtschaftung beschlossener Haushaltsmittel, eine Haushaltsperre ist eine vom Gemeinderat beschlossene Sperre von Haushaltsmitteln. Der Hauptunterschied ist, dass eine Bewirtschaftungssperre milder ist, da nur Teile der vorhandenen Mittel nicht mehr bewirtschaftet werden dürfen, bei einer Haushaltsperre dürfen keine neue Verpflichtungen eingegangen werden.
Haushaltssperre
Die Haushaltssperre geht deutlich weiter. Sie wird vom Gemeinderat beschlossen und nicht vom Rathauschef oder vom Landrat. Wenn sie beschlossen wurde, dürfen keine neuen finanziellen Verpflichtungen mehr eingegangen werden.

