Behördenwegweiser
Bitte um Beachtung:
Das Bürgerbüro ist am Samstag, den 02.05.2026 geschlossen.
Die Baurechtsbehörde ist ab sofort bis auf Weiteres nur noch per Online-Terminvereinbarung und zu folgenden Telefonzeiten erreichbar: Dienstag, 9:00 bis 12:00 Uhr, und Donnerstag, 13:30 bis 17:00 Uhr. Wir bitten um Verständnis.
Die Ortsverwaltung Ettlingenweier und die Ortsverwaltung Bruchhausen sind am Mittwoch, den 22.04.2026 ab 12 Uhr geschlossen.
Die Grundbucheinsichtstelle hat im Zeitraum vom 07.04.2026 bis 23.04.2026 Donnerstag Nachmittags geschlossen. Anträge können weiterhin über den Online-Antrag auf der Homepage eingereicht werden. Termine vereinbaren Sie bitte online.
Behördenwegweiser
Externe Organisationseinheit
Grundbucheinsichtsstelle Ettlingen
Beschreibung
Die im Rahmen der Grundbuchamtsreform in Baden-Württemberg eingerichteten Grundbucheinsichtsstellen haben gegenüber den früheren Grundbuchämtern bei den Bezirksnotariaten bzw. bei den Kommunen eingeschränkte Zuständigkeiten. Bei den Einsichtsstellen kann nur Einsicht genommen bzw. ein Grundbuchauszug erteilt werden und auch das nur, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt. Ein berechtigtes Interesse besteht zum Beispiel beim Eigentümer oder Gläubiger.
Für alle andere Anliegen, wie etwa die Eintragung von
- Eigentumsumschreibungen
- Grundschulden
- Hypotheken
- Grunddienstbarkeiten
- Vormerkungen
- usw.
sind ausschließlich die Grundbuchämter bei den Amtsgerichten zuständig.
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit
Arbeitstag (Mo - Fr)
09:00 Uhr - 12:00 Uhr
Donnerstag
13:30 Uhr - 16:30 Uhr
Persönlicher Kontakt
Frau Julia Heiser
Gebäude Marktplatz 2
Raum 0.07