Behördenwegweiser
Bitte um Beachtung:
Die Ortsverwaltung Oberweier ist vom 08.06.2026 - 12.06.2026 geschlossen.
Die Baurechtsbehörde ist ab sofort bis auf Weiteres nur noch per Online-Terminvereinbarung und zu folgenden Telefonzeiten erreichbar: Dienstag, 9:00 bis 12:00 Uhr, und Donnerstag, 13:30 bis 17:00 Uhr. Wir bitten um Verständnis.
Behördenwegweiser
Externe Organisationseinheit
Grundbucheinsichtsstelle Ettlingen
Beschreibung
Die im Rahmen der Grundbuchamtsreform in Baden-Württemberg eingerichteten Grundbucheinsichtsstellen haben gegenüber den früheren Grundbuchämtern bei den Bezirksnotariaten bzw. bei den Kommunen eingeschränkte Zuständigkeiten. Bei den Einsichtsstellen kann nur Einsicht genommen bzw. ein Grundbuchauszug erteilt werden und auch das nur, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt. Ein berechtigtes Interesse besteht zum Beispiel beim Eigentümer oder Gläubiger.
Für alle andere Anliegen, wie etwa die Eintragung von
- Eigentumsumschreibungen
- Grundschulden
- Hypotheken
- Grunddienstbarkeiten
- Vormerkungen
- usw.
sind ausschließlich die Grundbuchämter bei den Amtsgerichten zuständig.
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit
Arbeitstag (Mo - Fr)
09:00 Uhr - 12:00 Uhr
Donnerstag
13:30 Uhr - 16:30 Uhr
Persönlicher Kontakt
Frau Julia Heiser
Gebäude Marktplatz 2
Raum 0.07