Behördenwegweiser
Bitte um Beachtung:
Das Bürgerbüro ist am Samstag, den 07.03.2026 geschlossen.
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Parkplätze sind vor dem Haus vorhanden.
Das Landratsamt ist auch für den Stadtkreis Karlsruhe als untere Landwirtschaftsbehörde zuständig. Nur für die Aufgaben, die den unteren Landwirtschaftsbehörden als Träger öffentlicher Belange (z.B. Beteiligung in Planfeststellungsverfahren) sowie nach dem Grundstücksverkehrsgesetz (Genehmigung der Veräußerung von forst- und landwirtschaftlichen Grundstücken) und dem Landpachtverkehrsgesetz (Überprüfung von Landpachtverträgen) übertragen sind, ist der Stadtkreis selbst zuständig.