Behördenwegweiser
Die Grundbucheinsichtstelle ist an den Donnerstagen, 17.09.2026 und 24.09.2026, nachmittags geschlossen. Anträge können weiterhin über den Online-Antrag auf der Homepage eingereicht werden. Termine vereinbaren Sie bitte online unter www.ettlingen.de/termine.
Bitte um Beachtung:
Die Ortsverwaltung Ettlingenweier ist am Montag, 28.09.2026 geschlossen.
In der Zeit vom 05.10.2026 bis 16.10.2026 ist das Rathaus Dienstags, von 13.00 bis 16.00 Uhr und Donnerstags, von 15.00 bis 18.00 Uhr geöffnet.
Die Ortsverwaltung Oberweier ist in der Zeit vom 21.09.26 - 02.10.26 wie folgt geöffnet: Montag 21.09.26 von 15 - 18 Uhr und am Donnerstag 01.10.26 von 08-11 Uhr.
Die Baurechtsbehörde ist ab sofort bis auf Weiteres nur noch per Online-Terminvereinbarung und zu folgenden Telefonzeiten erreichbar: Dienstag, 9:00 bis 12:00 Uhr, und Donnerstag, 13:30 bis 17:00 Uhr. Wir bitten um Verständnis.
Behördenwegweiser
Externe Organisationseinheit
Tierseuchenkasse Baden-Württemberg
Anstalt des öffentlichen Rechts
Beschreibung
Die Tierseuchenkasse Baden-Württemberg ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts. Rechtsgrundlage ist das Tierseuchengesetz (TierSG) und das Gesetz zur Ausführung des Tierseuchengesetzes (AGTierSG). Die Tierseuchenkasse verwaltet ihre Angelegenheiten im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung.
Durch Beiträge der Tierbesitzer werden die Mittel zur Aufgabenerfüllung aufgebracht. Zu den Aufgaben gehören:
- Entschädigungen für Tierverluste nach den Vorschriften des Tierseuchengesetzes zu leisten
Sie kann Schäden und Aufwendungen ersetzen, die durch Tierseuchen und andere Tierkrankheiten und deren Bekämpfung entstehen.
- bei Vorbeugungs- und Bekämpfungsmaßnahmen gegen Tierseuchen und andere Tierkrankheiten mitzuwirken und die Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Haustiere zu fördern
- behördliche Maßnahmen zur planmäßigen Bekämpfung von Tierseuchen und anderen Tierkrankheiten zu finanzieren
- durch Zuwendungen wissenschaftliche Untersuchungen zu unterstützen
- Beihilfen zu gewähren
- die eigenen Verwaltungskosten zu bestreiten und Rücklagen zu bilden
Beiträge sind nach TierSG und AGTierSG für Pferde, Rinder (einschließlich Wasserbüffel, Wisente und Bisons), Schweine, Schafe, und Geflügel (ab dem 26. Tier) zu erheben. Für andere Tierarten wie Bienen und Fische können Beiträge erhoben werden.