Behördenwegweiser
Bitte um Beachtung:
Die Ortsverwaltung Oberweier ist am Dienstag (11.08.) und Freitag (14.08.26) geschlossen
Das Bürgerbüro ist am Samstag, den 22.08.2026 geschlossen.
Die Baurechtsbehörde ist ab sofort bis auf Weiteres nur noch per Online-Terminvereinbarung und zu folgenden Telefonzeiten erreichbar: Dienstag, 9:00 bis 12:00 Uhr, und Donnerstag, 13:30 bis 17:00 Uhr. Wir bitten um Verständnis.
Eingeschränkte Öffnungszeiten der Waffen- und Gaststättenbehörde in den Sommerferien:
In den Sommerferien ist die Waffen- und Gaststättenbehörde nur eingeschränkt erreichbar und in der Zeit von 03.08. - 18.08.2026 geschlossen. Wir bitten Sie, für Vorsprachen rechtzeitig einen Termin unter www.ettlingen.de/termin zu vereinbaren.
Behördenwegweiser
Externe Organisationseinheit
Tierseuchenkasse Baden-Württemberg
Anstalt des öffentlichen Rechts
Beschreibung
Die Tierseuchenkasse Baden-Württemberg ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts. Rechtsgrundlage ist das Tierseuchengesetz (TierSG) und das Gesetz zur Ausführung des Tierseuchengesetzes (AGTierSG). Die Tierseuchenkasse verwaltet ihre Angelegenheiten im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung.
Durch Beiträge der Tierbesitzer werden die Mittel zur Aufgabenerfüllung aufgebracht. Zu den Aufgaben gehören:
- Entschädigungen für Tierverluste nach den Vorschriften des Tierseuchengesetzes zu leisten
Sie kann Schäden und Aufwendungen ersetzen, die durch Tierseuchen und andere Tierkrankheiten und deren Bekämpfung entstehen.
- bei Vorbeugungs- und Bekämpfungsmaßnahmen gegen Tierseuchen und andere Tierkrankheiten mitzuwirken und die Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Haustiere zu fördern
- behördliche Maßnahmen zur planmäßigen Bekämpfung von Tierseuchen und anderen Tierkrankheiten zu finanzieren
- durch Zuwendungen wissenschaftliche Untersuchungen zu unterstützen
- Beihilfen zu gewähren
- die eigenen Verwaltungskosten zu bestreiten und Rücklagen zu bilden
Beiträge sind nach TierSG und AGTierSG für Pferde, Rinder (einschließlich Wasserbüffel, Wisente und Bisons), Schweine, Schafe, und Geflügel (ab dem 26. Tier) zu erheben. Für andere Tierarten wie Bienen und Fische können Beiträge erhoben werden.