Behördenwegweiser
Bitte um Beachtung:
Das Bürgerbüro ist am Samstag, den 02.05.2026 geschlossen.
Die Baurechtsbehörde ist ab sofort bis auf Weiteres nur noch per Online-Terminvereinbarung und zu folgenden Telefonzeiten erreichbar: Dienstag, 9:00 bis 12:00 Uhr, und Donnerstag, 13:30 bis 17:00 Uhr. Wir bitten um Verständnis.
Die Ortsverwaltung Ettlingenweier und die Ortsverwaltung Bruchhausen sind am Mittwoch, den 22.04.2026 ab 12 Uhr geschlossen.
Die Grundbucheinsichtstelle hat im Zeitraum vom 07.04.2026 bis 23.04.2026 Donnerstag Nachmittags geschlossen. Anträge können weiterhin über den Online-Antrag auf der Homepage eingereicht werden. Termine vereinbaren Sie bitte online.
Behördenwegweiser
Externe Organisationseinheit
Verwaltungsgericht Karlsruhe
Beschreibung
Die Verwaltungsgerichtsbarkeit wird durch unabhängige
Die Verwaltungsgerichtsbarkeit wird durch unabhängige, von den Verwaltungsbehörden getrennte Gerichte ausgeübt. Die Verwaltungsgerichtsbarkeit ist zuständig für die Entscheidungen über öffentlich-rechtliche Streitigkeiten z.B. in Angelegenheiten des:
- Bauplanungs- und Bauordnungsrechts
- Abgabenrechts
- Immissionsschutzrechts
- Polizeirechts
- Kommunalrechts
- Hochschulrechts
- Asyl- und Ausländerrechts
Als Prozessbeteiligte stehen sich überwiegend Bürger und das Land, der Bund, Gemeinden oder andere Körperschaften des öffentlichen Rechts gegenüber.
Die Verwaltungsgerichte überprüfen in erster Instanz die Rechtmäßigkeit des Handelns oder des Unterlassens der Behörden, nicht dessen Zweckmäßigkeit.
Die oberste Instanz in Fragen des baden-württembergischen Landesrechts ist der Verwaltungsgerichtshof.
Die letzte und somit oberste Instanz der Verwaltungsgerichtsbarkeit ist das Bundesverwaltungsgericht, das in Fragen des Bundesrechts entscheidet.
Während vor den Verwaltungsgerichten jeder Bürger selbst auftreten kann, muss er sich beim Verwaltungsgerichtshof und Bundesverwaltungsgericht durch einen Rechtsanwalt oder einen Rechtslehrer an einer deutschen Hochschule vertreten lassen.
Parkplatz
Ein öffentliches Parkhaus befindet sich in der nahegelegenen Kaiserallee in Nähe zur Straßenbahnhaltestelle Mühlburger Tor. Für Besucher stehen auf dem Gelände des Gerichts nur für ehrenamtliche Richter Parkplätze zur Verfügung.
Anfahrtsbeschreibung
Beide Dienstgebäude des Verwaltungsgerichts liegen - knapp 200 m durch einen Grünzug voneinander getrennt - in der Weststadt von Karlsruhe. Vom Hauptbahnhof fahren Sie mit der Straßenbahn der Linie 2 bis zur Haltestelle Mühlburger Tor, wo Sie die Straßenbahn verlassen und sich in Richtung des Rathauses West begeben. Der dort beginnenden Südl. Hildapromenade folgen Sie ca. 200m, bis Sie jenseits eines Grünzugs das Dienstgebäude des Verwaltungsgerichts Nördl. Hildapromenade vor sich sehen. Links von der Südl. Hildapromenade biegt die Röntgenstraße ab, in der sich das weitere Dienstgebäude des Verwaltungsgerichts befindet. Mit dem Auto fahren Sie vom Autobahnanschluss Karlsruhe-Mitte (Ausfahrt Rheinhafen) kommend in westlicher Richtung auf der Südtangente (K 9657) bis zu der mit Nummer 4 gekennzeichneten Ausfahrt (ZKM / Stadtmitte / Stadion / Beiertheim) und folgen in Richtung Stadtmitte / Stadion der Brauerstraße und Reinhold-Frank-Straße über das Mühlburger Tor noch ca. 200 m hinaus, bis Sie nach links in die Hoffstraße einbiegen, an deren Ende Sie Ihr Ziel erreicht haben.
Kontakt
Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach DE.Justiz.c8ad0f85-7509-468a-8492-fe18ba05250e.abc4