Planung eines Bauvorhabens

Benötige ich eine Baugenehmigung?

Bei Bauvorhaben ist zunächst grundsätzlich zu unterscheiden zwischen verfahrensfreien und verfahrenspflichtigen Maßnahmen. Verfahrensfrei bedeutet, dass bei der Baurechtsbehörde zur Realisierung des Vorhabens kein Bauantrag und folglich auch keine Baugenehmigung erforderlich ist. Verfahrenspflichtig hingegen bedeutet, dass zur Realisierung des Bauvorhabens ein Antrag bei der Baurechtsbehörde zu stellen ist.

Gartenhaus





Verfahrensfreie Vorhaben (§ 50 Landesbauordnung, inkl. Anhang)




Wohnhaus





Verfahrenspflichtige Vorhaben

Einsicht in den Bebauungsplan

Nähere Informationen zu Bebauungsplänen erhalten Sie beim Stadtplanungsamt der Stadt Ettlingen oder hier: Rechtskräftige Bebauungspläne