Ettlinger Kinder- und Familienpass: Die neuen Wertgutscheine sind da!

Eine fünfköpfige Familie in Rückansicht, alle halten sich an den Händen und sie laufen über eine Wiese, die Sonne scheint.

Beantragen Sie jetzt den Ettlinger Kinder- und Familienpass und erhalten Sie Wertgutscheine für das Jahr 2026.

 

Voraussetzungen für den Kinder- und Familienpass:
Familien, die mit mindestens drei kindergeldberechtigten Kindern in einem Haushalt leben - bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres Alleinerziehende, die mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind in einem Haushalt leben - bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres

Voraussetzungen für den Kinder- und Familienpass PLUS:
Kinder und Jugendliche mit einer Behinderung (ab 50% GdB) bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres Familien, die soziale Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II oder XII, dem Wohngeldgesetz, dem Asylbewerberleistungsgesetz oder dem Bundeskindergeldgesetz beziehen - bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres der Kinder

Bitte beachten:
Jugendliche, die sich in einer beruflichen Ausbildung, einem Hochschulstudium oder einem Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) befinden, erfüllen nicht mehr die Voraussetzungen Voraussetzungen für Jugendliche bis zum vollendeten 21. Lebensjahr finden Sie auf unserer Homepage Alle Kinder und Jugendliche müssen mit dem Hauptwohnsitz in Ettlingen gemeldet sein.

Den Antrag und weitere Informationen finden Sie unter www.ettlingen.de/kifapass.
Ordnungs- und Sozialamt, Schillerstraße 7-9, Ettlingen, Tel: 07243 101-257, Frau Tholl,
ordnungsamt@ettlingen.de 
 
Der Ettlinger Kinder- und Familienpass kann auch in den Ortsverwaltungen beantragt werden.