Wildschweine im Siedlungsbereich – was kann man tun?
Immer wieder werden Wildschweine in der Nähe von Wohngebieten beobachtet. Teilweise dringen sie auch in Hausgärten ein und hinterlassen dabei erhebliche Schäden an Rasenflächen, Beeten und Pflanzungen.
Warum kommen Wildschweine bis an die Wohnbebauung heran – und was können Grundstückseigentümer dagegen tun?
Wildschweine sind heimische Wildtiere und zugleich sehr anpassungsfähig. Sie können unterschiedliche Lebensräume nutzen und finden auch im Siedlungsbereich teilweise günstige Bedingungen vor. Gärten, Grünflächen, Hecken und dicht bewachsene Bereiche bieten Nahrung und Deckung.
Besonders attraktiv sind leicht zugängliche Nahrungsquellen. Dazu gehören beispielsweise Fallobst, offen zugängliche Komposthaufen, Garten – und Küchenabfälle oder im Freien stehendes Tierfutter.
Auch im Boden lebende Würmer, Schnecken und andere Kleintiere von den „Schwarzkitteln“ aufgespürt, so decken sie ihren Eiweißbedarf. Mit ihrem kräftigen Rüssel können sie dabei Rasenflächen und Beete großflächig umwühlen.
Warum wird nicht einfach gejagt?
Wohngebäude und unmittelbar angrenzende Flächen, insbesondere Hausgärten, sind grundsätzlich sogenannte befriedete Bezirke. Dort ist eine reguläre Jagdausübung nicht ohne weiteres möglich. In Wohngebieten muss die Sicherheit der Bevölkerung gewährleistet sein.
Außerhalb der bebauten Bereiche kann Schwarzwild im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten ganzjährig bejagt werden. Da Wildschweine vor allem nachtaktiv sind, ist dies nicht immer ganz einfach.
Was können Grundstückseigentümer tun? Die Ettlinger Forstabteilung rät, Wildschweine nicht durch Nahrungsangebote in den Garten zu locken:
Fallobst regelmäßig aufsammeln Komposthaufen sollten so gesichert sein, dass Wildschweine nicht an Lebensmittelreste gelangen können Garten- und Küchenabfälle nicht offen im Garten lagern Mülltonnen sollten geschlossen und möglichst standsicher aufgestellt werden Tierfutter nicht dauerhaft im Freien stehen lassen keinesfalls die Wildschweine füttern
Die beste Schutzmaßnahme wäre eine geeignete Einfriedung des Hausgartens. Eine allgemeine gesetzliche Verpflichtung dazu als Schutz gegen Wildschweine gibt es aber nicht.
Eventuell könnten auch im Handel erhältliche Vergrämungsmittel helfen, die Tiere fernzuhalten. Jedoch ist deren Wirkung zeitlich begrenzt und bei Wildschweinen tritt mit der Zeit ein Gewöhnungseffekt ein.

