Ausschreibung

Im Frühjahr 2026 werden die Standplätze des Ettlinger Wochenmarkts neu ausgeschrieben.

Sobald es aktuelle Informationen gibt, finden Sie diese hier.

Die Stadt Ettlingen betreibt den Wochenmarkt als öffentliche Einrichtung. Der Wochenmarkt findet mittwochs und samstags, jeweils von 7.00 Uhr bis 13:00 Uhr auf dem Marktplatz und dem Erwin-Vetter-Platz (ehemals Neuer Markt) statt.

Zu dem 01.10.2026 werden die Standplätze neu zugeteilt. Derzeit gibt es 22 vergebene Standplätze. Je nach Größe der Bewerber kann sich diese Anzahl der Standplätze verändern.

Interessenten, die mit ihrem eigenen Marktstand an dem Wochenmarkt teilnehmen wollen, haben Gelegenheit, sich bis 31.05.2026 (Datum des Eingangsstempels) bei dem Marktamt der Stadt Ettlingen, Ordnungs- und Sozialamt, Schillerstraße 7-9, Ettlingen, Fax: 07243/ 101-183, e-mail: ordnungsamt@ettlingen.de zu bewerben. Die Bewerbung kann auch über einen einheitlichen Ansprechpartner i.S. des Gesetzes über einheitliche Ansprechpartner für das Land Baden-Württemberg, e-mail: posteingang@landratsamt-karlsruhe.de abgewickelt werden.

Für die Bewerbung ist das beigefügte Formular zu nutzen.

Nach der Wochenmarktsatzung der Stadt Ettlingen vom 01.01.2017 dürfen auf dem Wochenmarkt angeboten werden:

  • Lebensmittel S. des § 2 des Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittel-gesetzes in der aktuell gültigen Fassung mit Ausnahme alkoholischer Getränke
  • Produkte des Obst- und Gartenbaus, der Land- und Forstwirtschaft und der Fischerei
  • Rohe Naturerzeugnisse mit Ausnahme von Vieh
  • Pilze dürfen nur angeboten werden, wenn den einzelnen Gebinden entweder ein Zeugnis über den Bezug oder eine Tagesbescheinigung über die Pilzbeschau beigefügt ist

Ein Standplatz wird auf Dauer, jedoch längstens für 36 Monate zugeteilt (Dauererlaubnis). Für Saisonware kann, sofern ein Standplatz nicht vergeben ist oder vorübergehend nicht genutzt wird, eine wochenweise Erlaubnis erteilt werden (Saisonerlaubnis). Eine auf einen Tag befristete Erlaubnis (Tageserlaubnis) wird nicht erteilt.

Die Entscheidung über die Zuteilung eines Standplatzes erfolgt nach der räumlichen Verfügbarkeit und nach folgenden Auswahlkriterien:

  • Der Bewerber muss die Gewähr für einen ordnungsgemäßen Marktablauf bieten
  • ein breit gefächertes Angebot o.g. Produkte, wobei eine übermäßig starke Konzentration einzelner Warensortimente vermieden werden soll, ein hoher Anteil an selbst erzeugten landwirtschaftlichen Produkten wird angestrebt
  • Platzbedarf
  • Eingang der Bewerbung (bei Bewerbern vergleichbaren Angebots und Standgröße)

Folgende Bewerbungen werden nicht berücksichtigt:

  • Bewerbungen ohne Verwendung des Bewerbungsformulars
  • Bewerbungen, die verspätet eingehen
  • Bewerbungen, die unvollständige oder falsche Angaben enthalten

Eine Eingangsbestätigung erfolgt nicht.

Die Bewerbung begründet keinen Rechtsanspruch auf Zulassung zum Markt.
Die Entscheidung über eine Zulassung erfolgt auf Grundlage der Satzung für den Wochenmarkt der Stadt Ettlingen sowie auf Grund der zuvor genannten Auswahl- und Zulassungskriterien.
Sie ergeht schriftlich in Form eines öffentlich-rechtlichen Bescheides.
Eine Zulassung begründet keinen Rechtsanspruch auf einen bestimmten Platz.
Die Verkaufseinrichtungen sind selbst zu stellen.
Anfahrten und der Aufbau ohne schriftlichen Zulassungsbescheid oder Aufforderung durch das Marktamt sind untersagt.
Im Bedarfsfall kann die Dauer des Marktes oder die vorgenannte Marktfläche geändert werden.
Einen Anspruch darauf, dass der Markt tatsächlich und/oder zu den angegebenen Zeiten stattfindet, besteht nicht; eine diesbezügliche Haftung der Stadt Ettlingen ist ausgeschlossen.

Die Bewerbungsfrist endet am 31.05.2026. Über die Bewerbungen wird bis voraussichtlich 01.09.2026 entschieden.

Für die Teilnahme am Wochenmarkt werden Gebühren nach der aktuellsten Satzung über die Erhebung von Marktgebühren erhoben.