Behördenwegweiser
Bitte um Beachtung:
Die Baurechtsbehörde ist am 12. Februar, ab 12 Uhr, geschlossen.
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Für Gewerberanmeldungen, Gewerbeabmeldungen und Gewerbeummeldungen wenden Sie sich bitte an das Bürgerbüro.
Reisegewerbe, Bewachungsgewerbe, Marktwesen, Nichtraucherschutz, Erlaubnis nach LGlüG und SpielVO, Ausnahmegenehmigung nach dem LadÖG, Ausnahmen vom Gesetz über die Sonntage und Feiertage (FTG), Erlaubnis für das Bewachungsgewerbe, Erlaubnis für Versteigerer, öffentliche Bestellung als Versteigerer und Gewerbeuntersagung wird von der Gewerbebehörde bearbeitet.