Behördenwegweiser
Bitte um Beachtung:
Das Bürgerbüro ist am Samstag, den 07.03.2026 geschlossen.
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Männer und Frauen sind gleichberechtigt, der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung (Grundgesetz Art.3, Abs. 2).
Die Gleichstellungsbeauftragte hat die Aufgabe, die Umsetzung des verfassungsmäßigen Gleichstellungsgebotes im Alltag zu unterstützen. Sie ist zuständig für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung und unterstützt
· die berufliche Chancengleichheit für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung
· die Vereinbarkeit von Familie und Beruf
· den Austausch mit Fachberatungsstellen, Organisationen, Initiativen und Verbänden zur Verwirklichung von Chancengleichheit.
Ansprechpartnerin