Behördenwegweiser

Die Waffen- und Gaststättenbehörde ist ab dem 15.12.2024 folgendermaßen für Vorsprachen erreichbar:
Montag von 09:00 - 12:00 Uhr ohne vorherige Terminvereinbarung
Dienstag und Donnerstag von 09:00 - 12:00 Uhr nur mit Terminvereinbarung
Donnerstag von 13:30 - 17:00 Uhr nur mit Terminvereinbarung
www.ettlingen.de/termine

Behördenwegweiser
Externe Organisationseinheit

Hochschule Konstanz - Hochschule für Technik, Wirtschaft und Gestaltung

Beschreibung

Selbstverständnis der HTWG

Die HTWG - Hochschule Konstanz Technik, Wirtschaft und Gestaltung ist eine moderne Hochschule mit einem anwendungsorientierten Profil. Sie verfügt über ein breites Fächerspektrum und profitiert von der Interdisziplinarität sowie der Verbindung von Theorie und Praxis.

Die Hochschule ist in Forschung und Entwicklung, Technologietransfer und Weiterbildung Partner für innovationsorientierte Unternehmen und leistungsbereite, kreative Menschen. Sie ist ein wesentlicher Teil der internationalen Wissenschafts- und Wirtschaftsregion Bodensee.

Kernanliegen ist es, engagierten Talenten unterschiedlicher Vorbildung Berufs- und Lebenschancen zu eröffnen. Dabei ist es wichtig, Studierende persönlich zu beraten, individuell zu fördern und ihnen Wege ins Ausland zu eröffnen. Die HTWG will so zu einer nachhaltigen Entwicklung der Gesellschaft beitragen.

Die HTWG Konstanz hat sich ausdrücklich dazu verpflichtet, die Vereinbarkeit von Familie und Studium bzw. Beruf kontinuierlich mit geeigneten Maßnahmen zu unterstützen. Die HTWG Konstanz bietet damit als familienfreundliche Hochschule eine zusätzliche Attraktivität für alle Hochschulgruppen.

 

Hausanschrift

Alfred-Wachtel-Straße 8
78462 Konstanz
Zur elektronischen Fahrplanauskunft

Hausanschrift

Alfred-Wachtel-Str. 8
78462 Konstanz
Zur elektronischen Fahrplanauskunft

Öffentlicher Personennahverkehr

Parkplatz

zwischen Gebäude A und C

Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Hochschule Konstanz (HTWG) ist bemüht, ihre Internetseite in Einklang mit §10 Absatz 1 Landes_Behindertengleichstellungsgesetztes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Internetseite der HTWG https://www.htwg-konstanz.de

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Internetseite ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise barrierefrei. Es werden teilweise die Anforderungen der BITV Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung 2.0 erfüllt.

2. Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

  • Alternativen für Audiodateien und stumme Videos sind nur teilweise vorhanden
  • Audiodeskription oder Volltext-Alternative für Videos sind nur teilweise vorhanden
  • Eingabefelder der Nutzerdaten vermitteln nicht ihren Zweck
  • Tastatur-Kurzbefehle sind nicht abschaltbar oder anpassbar
  • Anderssprachige Wörter und Abschnitte sind nicht ausgezeichnet
  • Keine korrekte Syntax des HTLM/CSS Codes

Die Beseitigung dieser bekannten Mängel wird derzeit geplant.

3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 23.09.2020 erstellt.

Die Erklärung beruht auf einer Selbstbewertung nach §4 Absatz 2 Ziffer 2 Ziffer 1 L-BGG Durchführungsverordnung (DVO)

Die Erklärung wurde zuletzt am 29.09.2020 überprüft.

4. Rückmeldung und Kontaktangaben

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten unserer Internetseite aufgefallen?
Dann können Sie sich gerne bei uns melden:

Hochschule Konstanz
Vera Maier-Tragmann
Koordination Gleichstellung und Diversity
Alfred-Wachtel-Str. 8
78462 Konstanz

vmaier@htwg-konstanz.de

5. Durchsetzungsverfahren

Um zu gewährleisten, dass diese Webseite den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an die Hochschule Konstanz wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung. Falls die Hochschule Konstanz nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 LBGG- DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 Satz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 LBGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.

Die Beauftragte der Landesregierung Baden-Württemberg für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:

Stephanie Aeffner
Landes-Behindertenbeauftragte

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 LBGG wird hingewiesen.

Öffnungszeiten

Besuchszeit

Öffnungszeiten
Montag
07:00 Uhr - 22:00 Uhr
Dienstag
07:00 Uhr - 22:00 Uhr
Mittwoch
07:00 Uhr - 22:00 Uhr
Donnerstag
07:00 Uhr - 22:00 Uhr
Freitag
07:00 Uhr - 22:00 Uhr
Samstag
08:00 Uhr - 18:00 Uhr

Sonstiges

Organisationseinheiten

 

Übergeordnete und nachgeordnete Dienststellen

 

https://www.htwg-konstanz.de/studium/studienkolleg-der-htwg-konstanz/startseite-studienkolleg

Formulare und Onlinedienste