Behördenwegweiser

Bitte um Beachtung:

Die Ortsverwaltung Oberweier ist am Dienstag 21.07.26 und Freitag 24.07.26 geschlossen  

Die Baurechtsbehörde ist ab sofort bis auf Weiteres nur noch per Online-Terminvereinbarung und zu folgenden Telefonzeiten erreichbar: Dienstag, 9:00 bis 12:00 Uhr, und Donnerstag, 13:30 bis 17:00 Uhr. Wir bitten um Verständnis.

Eingeschränkte Öffnungszeiten der Waffen- und Gaststättenbehörde in den Sommerferien:

In den Sommerferien ist die Waffen- und Gaststättenbehörde nur eingeschränkt erreichbar und in der Zeit von 03.08. - 18.08.2025 geschlossen. Wir bitten Sie, für Vorsprachen rechtzeitig einen Termin unter www.ettlingen.de/termin zu vereinbaren. 

Behördenwegweiser
Externe Organisationseinheit

Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

Beschreibung

Datenschutz
Datenschutz ist ein Grundrecht. Dieses zu sichern, ist Aufgabe des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit.

Der Landesbeauftragte geht entsprechenden Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern über Behörden oder Unternehmen in Baden-Württemberg nach.

Die Zuständigkeit des Landesbeauftragten erstreckt sich indes nicht auf kirchliche Stellen oder den Rundfunk, die eigene Datenschutzbeauftragte haben.

Im öffentlichen Bereich kontrolliert er, ob die Behörden (z.B. Polizeidienststellen, Finanzämter, Bürgermeisterämter usw.) und sonstigen öffentlichen Stellen (z.B. städtische Krankenhäuser) in Baden-Württemberg die Vorschriften des Landesdatenschutzgesetzes und andere Datenschutzregelungen (z.B. das Sozialgeheimnis, das Steuergeheimnis und das Arztgeheimnis) einhalten. Er berät die Landesregierung, die Ministerien sowie die Behörden und sonstigen öffentlichen Stellen in Datenschutzfragen und gibt ihnen Empfehlungen zur Verbesserung des Datenschutzes.

Der Landesbeauftragte ist seit dem 1. April 2011 auch Aufsichtsbehörde für den nicht-öffentlichen Bereich. In dieser Funktion kontrolliert er, ob die in Baden-Württemberg ansässigen nicht-öffentlichen Stellen (z.B. Unternehmen oder Verein) die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes und anderer Vorschriften über den Datenschutz einhalten. Er berät und unterstützt auch die nicht-öffentlichen Stellen im Land und deren betriebliche Datenschutzbeauftragte in Datenschutzfragen.

Informationsfreiheit
Der Landesbeauftragte berät Sie bei der Wahrnehmung ihrer Rechte nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz.

Hausanschrift

Heilbronner Straße 35
70191 Stuttgart
Zur elektronischen Fahrplanauskunft

Besucheranschrift

Heilbronner Straße 35
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Besucheranschrift

Räpplenstraße 2 (stufenlos)
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Kontakt

Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach DE.Justiz.6833317b-5f90-47c0-afdd-356676dc7ed5.575c