ConnectEck Ettlingen

Der Treffpunkt für Jugendliche

Innenansicht des Jugendraums

Ein Treffpunkt, der genau auf eure Bedürfnisse zugeschnitten ist. Auf 60 m² erwartet euch viele Freizeitmöglichkeiten: Billard, Tischfußball, Darts, eine gemütliche Sitzecke und ein großer Tisch zum Austausch. Der Raum steht allen Ettlinger Bürger:innen und Schüler:innen zwischen 14 und 21 Jahren offen - ohne Voranmeldung einfach registrieren und dann zu den Öffnungszeiten zu der Eingangstür - QR Code Scannen und Spaß haben!

Um das ConnectECK nutzen zu können musst Du Dich einmalig registrieren.
Link zur ConnectECK-Seite bei Chayns ConnectECK | CinéEck
Und so geht es:
Lade die Chayns App auf Dein Smartphone und melde Dich dort mit Deinem vollen Namen an.
Verifiziere Dich online.
Einfach zu den Öffnungszeiten an die Tür gehen, Bluetooth aktivieren, QR-Code an der Tür mit der Chayns-App scannen und eintreten.
Den Raum beim Verlassen sauber und ordentlich hinterlassen. Persönliche Gegenstände mitnehmen und Licht ausmachen.
Die Tür gut zuziehen und kontrollieren ob sie wieder verschlossen ist.

Bitte beachte die Regelungen der Benutzerordnung zum Aufenthalt innerhalb und außerhalb der Räume:
 
§ 9 Aufenthalt innerhalb der Räume
(1) In allen Räumen hat sich jeder so zu verhalten, dass er andere Nutzer:innen nicht stört oder behindert.
(2) Die Regelungen des Jugendschutzes müssen eingehalten werden.
(3) Tiere dürfen nicht mitgebracht werden.
(4) Das ConnectECK verfügt über eine Tür, die als Ein- und Ausgang genutzt wird (Notausgang) und eine, die in einen weiteren abgetrennten Raum führt (Notausgang), von hier können zwei Türen (Notausgang) im Notfall genutzt werden, die ins Freie führen. Die Notausgänge und der Weg zu den Notausgängen sind freizuhalten. Für ständige und zuverlässige Überwachung dieser Notausgänge ist zu sorgen. Das Nutzen der Notausgangstür ist nicht gestattet und führt zu einem Hausalarm. Die Kosten trägt der/die Verursacher:in.
(5) Der/die Nutzer:in hat den Anordnungen, die in Ausführung dieser Benutzungsordnung und zur Aufrechterhaltung der Ordnung und Sicherheit der ConnectECK erlassen werden, unverzüglich Folge zu leisten.
 
§ 10 Aufenthalt außerhalb der Räume
(1) Vor den Räumen hat sich jede:r so zu verhalten, dass andere Nutzer:innen, Passanten, Anwohner:innen, usw. nicht stört oder behindert werden.
(2) Die Regelungen des Jugendschutzes müssen eingehalten werden.
(3) Verboten sind der Konsum von Alkohol, Rauschmittel und Tabakwaren, störende, laute Musik, das Herumwerfen und Liegenlassen von Abfall und Flaschen, das Anbringen von Plakaten o.ä. an den Fenstern sowie die Mitnahme von Mobiliar nach draußen.