Grünabfallsammelplätze und Wertstoffhof

Öffnungszeiten

Die Grünabfallsammelplätze und auch der Wertstoffhof sind zu den saisonal üblichen Zeiten (PDF, 37 KB) geöffnet.

Einzelübersicht: Öffnungszeiten April-September (PDF, 162 KB)

Kompostverkauf etc. erfolgt nur in Ettlingen, Eiswiese. Bezahlvorgänge können aktuell nur mit EC-Karte vorgenommen werden, Barzahlungen sind ausgeschlossen.

Es dürfen nur Grünschnitt und Gartenabfälle angeliefert werden, die von der Gemarkung Ettlingen stammen. Das Personal der Grünabfallsammelplätze ist angehalten, diese Regelung bei Anlieferung bei Bedarf zu überprüfen. Deshalb bitten die Stadtwerke Ettlingen als Betreiberin der Anlagen die Anliefernden, ihren Personalausweis zur Sichtprüfung an die geschlossene Seitenscheibe ihres Fahrzeugs zu halten.

Die Stadtwerke Ettlingen bedanken sich für das Verständnis und die Einhaltung der Regelung.

Bei weiteren Fragen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der „Eiswiese“ zu den genannten Öffnungszeiten unter der Rufnummer 07243/ 38683 zur Verfügung.

Aktuelle Hinweise
Grünabfälle
Grünabfallsammelplätze
Wertstoffhof
Entsorgung von Elektroaltgeräte
Öffnungszeiten Grünabfallsammelplätze und Wertstoffhof
Weiterführende Links

Im Bürgerbüro Ettlingen und den Ortsverwaltungen liegt der Müllwegweiser für Sie aus.

Grünabfälle

Privatpersonen können ohne gesonderte Gebühr haushaltsübliche Mengen (max. 5 m³ pro Anlieferung) an Grünabfällen auf den Grünabfallsammelplätzen abgeben. Jeder Ettlinger Einwohner kann seine im privaten Bereich anfallenden Grünabfälle auf allen Sammelplätzen in Ettlingen und denen anderer Kommunen des Landkreises entsorgen. Private Anlieferer müssen keine Berechtigungskarte vorweisen. 

Gewerbliche Anlieferer, die gegen separate Gebühr die Sammelplätze nutzen dürfen, müssen sich einmalig vor der ersten Anlieferung beim Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Karlsruhe registrieren lassen. Sie erhalten von dort daraufhin ihre Kundennummer, die sie bei den Anlieferungen angeben müssen. Die Abrechnung der angelieferten Grünabfälle erfolgt über den Abfallwirtschaftsbetrieb.

Die Unterscheidung zwischen gewerblichen und privaten Anlieferern wird durch stichprobenartige Nachfrage des Betriebspersonals überprüft.

Die Grünabfälle sind getrennt nach zwei Arten anzuliefern: einerseits Grasschnitt und krautige Grünabfälle, andererseits holzige Grünabfälle.

Zu den grasigen und krautigen Grünabfällen zählen z. B.:
- Grasschnitt
- Beet- und Balkonpflanzen
- Stauden
- Laub
- Rasen- und Wiesenschnitt

Zu den holzigen Grünabfällen zählen z. B.:
- alle Grünabfälle, die zerbrochen werden können
- Äste (auch mit Blättern)
- Baumstämme (bis max. 30 cm Durchmesser)
- holziger Strauchschnitt (ebenfalls mit Blättern)

Bei den genannten pflanzlichen Abfällen dürfen keine Müllanteile enthalten sein. Obst und Biomüll dürfen auf den Grünabfallsammelpätzen nicht angeliefert werden, da es sich hierbei nicht um Grünabfall handelt.

Einstreu aus Tierhaltungen wird auf keinem Grünsammelplatz angenommen, sondern muss über die Restmülltonne entsorgt werden. Einstreu zählt zwar grundsätzlich zu den grasigen und krautigen Grünabfällen, da diese Grünabfälle auf dem Sammelplatz jedoch zu Kompost verarbeitet werden und dieser danach verkauft wird, müssen die Vorschriften der Düngemittelverordnung des Bundes eingehalten werden. Nach der Düngemittelverordnung darf das Kompostmaterial keine krankheitserregenden Viren, Bakterien oder Pilze enthalten. Bei Einstreu von Tieren besteht jedoch die Gefahr von solchen Belastungen. Um dies auszuschließen, müsste bereits bei Anlieferung ein Gutachten auf die Schadstofffreiheit des Materials vom Anlieferer gefordert werden. Nachdem ein solches Gutachten vor Ort nicht erbracht werden kann, müssen derartige Anlieferungen abgewiesen werden.

Es wird darum gebeten zu beachten, dass das Aussortieren, Einsammeln und Mitnehmen von Abfällen und Gegenständen, sowie das Abladen von Abfällen außerhalb der oben aufgeführten Öffnungszeiten sowie außerhalb der Entsorgungsanlagen nicht gestattet ist. Bei Zuwiderhandlungen wird die Stadtverwaltung Strafanzeige erstatten.

Grünabfallsammelplätze:

Grünabfallsammelplatz Ettlingen - ehemalige Kompostieranlage "Eiswiese"

beim Minidrom, verlängerter Lindenweg

Der Grünabfallsammelplatz Ettlingen (ehemalige Kompostieranlage "Eiswiese") ist telefonisch erreichbar unter der Nr. 07243/38683.

Grünabfallsammelplatz Bruchhausen

verlängerte Durmersheimer Straße, Gewann "Kreuzfeld"

Grünabfallsammelplatz Ettlingenweier

Dorfwiesenstraße, Gewann "Dorfwiesen"

Grünabfallsammelplatz Oberweier

Parkplatz Waldsaumhalle, Gewann "Schlettig"

Grünabfallsammelplatz Schöllbronn

verlängerte Mittelbergstraße, Gewann "Hartengarten"

Grünabfallsammelplatz Spessart

Grübstraße / Im Stecken, "Grübgewann"

Wertstoffhof

Seit dem 01.01.2009 unterhält jede Kommune im Landkreis Karlsruhe einen Wertstoffhof. In Ettlingen befindet sich dieser auf dem Grünabfallsammelplatz in Ettlingen (ehemalige Kompostieranlage „Eiswiese“) beim Minidrom (verlängerter Lindenweg). Der Wertstoffhof ist telefonisch erreichbar unter der Nr. 07243/38683.

Privathaushalte können diese Sammelstelle ohne zusätzliche Gebühr benutzen.

Angenommen werden dort:

- Papier/Pappe/Kartonagen
- Metalle (Schrott)
- Verwertbarer Bauschutt, z. B. Fliesen, Keramik, Beton, Mauerwerk, Ziegel, Felsaushub
  (nur in Kleinmengen bis 50 Liter)
- Altholz (nicht aus dem Außenbereich und ohne Glasanteile / Kantenlänge max. 2 m)
- Elektrokleingeräte (Richtgröße max. 50 cm x 50 cm x 50 cm), z. B. Bügeleisen, Fön, Handy,
- Bildschirmgeräte, Monitore, TV-Geräte (Richtgröße max. 50 cm x 50 cm x 50 cm)
- Kaffeemaschine, Radio, Rasierapparat
- Entladungslampen, z. B. Energiesparlampen, Leuchtstoffröhren
- Batterien (keine Autobatterien)
- Styropor (aus Verpackungen)

Die Wertstoffe müssen selbst entladen und in die jeweiligen Behälter eingefüllt werden.

Nicht angenommen werden:

- Asphalt, Schamottesteine, Eternit, Asbest
- Dämmwolle
- Autobatterien
- jegliche Art von Flüssigkeiten (Farben, Reinigungsmittel, Öle etc.)
- Flachglas
- Altreifen

Gegen Gebühr wird angenommen:

- Gips, Putz und Mörtel, Porenbeton, Bims, Rigipsplatten, Heraklit, verunreinigter Bauschutt
- Baustellenabfälle wie z. B. Tapeten, Malerzubehör wie Pinsel, Farbrollen, Abdeckfolie,
  Flies (Hinweis: Bis auf Weiteres ist die Annahme von Baustyropor nicht möglich.)
- Altholz aus dem Außen- oder Baubereich, imprägniertes Holz
- Restmüll
- Restsperrmüll

Der jeweils richtige Entsorgungsweg kann dem Abfall-ABC des Abfallwirtschaftsbetriebes des Landkreises Karlsruhe entnommen werden.

Entsorgung von Elektroaltgeräten

Bereits seit mehreren Jahren werden Elektroaltgeräte, Batterien und Entladungslampen im Landkreis Karlsruhe getrennt gesammelt. Die großen Geräte werden mit dem Sperrmüll auf Abruf vor der Haustüre abgeholt. Die kleinen Geräte, Batterien und Entladungslampen können kostenlos auf jedem öffentlichen Wertstoffhof abgegeben werden, den es in jeder Stadt oder Gemeinde des Landkreises gibt. Durch das neue Elektro- und Elektronikgerätegesetz müssen jedoch weitere Vorgaben bei der Anlieferung von Geräten auf öffentlichen Sammelstellen beachtet werden.

So müssen die Altgeräte bereits an der Sammelstelle nach bestimmten Gerätegruppen getrennt erfasst werden. Eine anschließende Sortierung ist nicht mehr erlaubt. Deshalb gibt es jetzt auf jedem Wertstoffhof gekennzeichnete Gitterboxen für kleine Monitore und Fernsehgeräte, für alle Haushaltskleingeräte und für Altgeräte mit fest verbauten Akkus oder Batterien. Für Mobiltelefone gibt es ein besonderes Sammelgefäß. Das Personal auf dem Wertstoffhof ist gerne behilflich.

Die Geräte müssen so abgegeben werden, dass sie nicht zerbrechen können. Sie sollen auch  nicht zerlegt werden, weil viele Geräte gefährliche Schadstoffe enthalten können. Die Batterien oder Akkus müssen künftig vorher ausgebaut werden, wenn sie ohne Werkzeuge leicht aus dem Gerät entnommen werden können.

Leuchtmittel wie Energiesparlampen, LED-Lampen oder Leuchtstoffröhren müssen künftig aus dem Lampengehäuse ausgebaut werden. Diese Leuchtmittel werden in speziellen Boxen oder Fässern bruchsicher gesammelt. Sie dürfen keinesfalls zerbrechen oder über die Restmüll- oder Wertstofftonne entsorgt werden. Es besteht sonst die Gefahr, dass giftiges Quecksilber freigesetzt wird. Halogenlampen und die alte Glühbirne enthalten kein Quecksilber und können weiter in der Restmülltonne entsorgt werden.

Alle großen Elektrogeräte wie Heimkinos, Kühlschränke, Backöfen oder Waschmaschinen können weiter mit der Sperrmüllabfuhr entsorgt werden. Dabei kostet eine Abholung pro Jahr keine gesonderte Gebühr. Auch bei den großen Geräten müssen die Leuchtmittel, Batterien und Akkus vor der Bereitstellung entnommen und zum Wertstoffhof gebracht werden. Große und kleine Geräte und Photovoltaikmodule können auch bei den zentralen Sammelstellen für Elektroaltgeräte in Bruchsal, Bretten und Karlsbad abgegeben werden.

Alle Fragen zur Entsorgung von Elektroaltgeräten beantwortet das Serviceteam des Abfallwirtschaftsbetriebes des Landkreises Karlsruhe unter der kostenfreien Telefonnummer 0800 298 20 20.

Öffnungszeiten Grünabfallsammelplätze und Wertstoffhof

Die regulären Öffnungszeiten der einzelnen Grünabfallsammelplätze auf Gemarkung Ettlingen sowie des Ettlinger Wertstoffhofes können den hier zur Verfügung gestellten Übersichten entnommen werden.:

Öffnungszeiten (PDF, 37 KB)

Weiterführende Links

Abfallwirtschaftsbetriebe des Landeskreises Karlsruhe

Privatkunden-Hotline beim Landkreis Karlsruhe: 0800 / 29 82 020
Sperrmüll-Hotline beim Landkreis Karlsruhe:      0800 / 29 82 030