Die Baurechtsbehörde stellt zum 18.05.2026 auf das ViBa BW um

Durchgestrichener Aktenberg

Bereits seit dem 01.01.2022 bietet die Ettlinger Baurechtsbehörde die Möglichkeit, Bauanträge digital einzureichen.

Zum 18.05.2026 wird nun auf die Plattform „Virtuelles Bauamt“ (ViBa BW) umgestellt. Anträge können ab diesem Zeitpunkt bei der Baurechtsbehörde damit nur noch über das ViBa BW und nicht mehr per E-Mail eingereicht werden.

Das ViBa BW ist eine landesweit einheitliche End-to-End-Lösung für digitale Baugenehmigungsverfahren. Alle Verfahrensschritte - von der Antragsstellung bis hin zur Bekanntgabe der Entscheidung - erfolgen vollständig digital. Herzstück ist der digitale Vorgangsraum, in dem Bauherr, Bauamt und alle anderen betroffenen Behörden direkt, gleichzeitig und transparent am Antrag arbeiten können.

Die Plattform ist über folgenden Link zu erreichen: https://bw.digitalebaugenehmigung.de/ettlingen/

Zur Anmeldung und Einreichung eines Antrags ist für private Bauherren eine BundID mit Elster-Zertifikat oder ein BundID-Konto in Verbindung mit dem Online-Ausweis erforderlich. Unternehmen und Architekten benötigen wiederum ein Unternehmenskonto (MUK – „Mein Unternehmenskonto“). Bitte beachten Sie, dass für die Beantragung einer BundID bzw. eines MUK eine Vorlaufzeit von mindestens 14 Tagen eingeplant werden sollte, da der Zugangscode postalisch übermittelt wird.

Sofern die Online-Ausweisfunktion auf Ihrem Ausweis nicht aktiviert ist, ist für die Aktivierung der Funktion im Bürgerbüro ebenfalls eine entsprechende Vorlaufzeit einzuplanen. Dies gilt auch für die Beantragung eines Elster-Zertifikats, sofern Sie dieses noch nicht besitzen.

Im Übrigen gelten zur Einreichung eines digitalen Antrags weiterhin alle bisherigen Vorgaben, welche Sie unter Digitale Einreichung eines Bauantrags finden.