Haushalt

Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung in jeder Gemeinde ist der Haushaltsplan, welcher die für das Haushaltsjahr zu erzielenden Einnahmen und zu leistenden Ausgaben enthält und vom Gemeinderat verabschiedet wird. Ab dem Jahr 2016 wird der Haushalt auf der Grundlage des doppischen Haushaltsrechts aufgestellt. Mit dem bisherigen kameralen (grundsätzlich zahlungsorientierten) Rechnungswesen können nicht alle erforderlichen Informationen geliefert werden, die für eine effiziente und ziel- bzw. outputorientierte Verwaltungssteuerung notwendig sind. Zentraler Reformansatz des neuen Haushaltsrechts ist es, das bisher rein zahlungsorientierte Rechnungswesen durch eine ressourcenorientierte Buchhaltung und Darstellung zu ersetzen. Die Kommunale Doppik ist dabei nicht 1 : 1 vergleichbar mit der doppischen Buchführung nach dem Handelsrecht, sie ist jedoch an das kaufmännisch orientierte Buchungssystem angelehnt.

Durch die Vorgabe von Zielen und Kennzahlen für die kommunalen Dienstleistungen seitens des Gemeinderates soll eine Steuerung der Haushaltswirtschaft durch die Verwaltung erfolgen. Die Verwaltungsleistungen werden künftig in Form von Produkten nach dem kommunalen Produktplan Baden-Württemberg abgebildet.

Für den Haushalt der Jahre 2022 und 2023 ergeben sich aufgrund der Beschlussfassungen im Gemeinderat am 23.03.2022 folgende Planwerte:

Im Ergebnishaushalt:
2022: Veranschlagtes Gesamtergebnis:   - 7.836.780 €
2023: Veranschlagtes Gesamtergebnis:   - 9.831.870 €

Im Finanzhaushalt:
2022: Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands:           63.560 €
2023: Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands:   - 2.555.240 €

2022: Kreditermächtigung:   22.550.720 €
2023: Kreditermächtigung:   17.860.000 €

2022: Verpflichtungsermächtigungen:   10.181.730 €
2023: Verpflichtungsermächtigungen:   48.442.280 €

2022: Höchstbetrag der Kassenkredite:   28.000.000 €
2023: Höchstbetrag der Kassenkredite:   28.000.000 €

Die Steuerhebesätze wurden für das Jahr 2022 wie folgt festgesetzt:

Grundsteuer A auf
(für land- und forstwirtschaftliche Betriebe)
Grundsteuer B auf
(für alle übrigen Grundstücke)
Gewerbesteuer auf
der Steuermessbeträge.
230 v. H.

380 v. H.

380 v. H.

Haushaltsplan 2024-2025 Entwurf (PDF, 35,6 MB)
Haushaltsplan 2024-2025 Entwurf aufgeklappt (PDF, 8,5 MB)
Haushaltsplan Vereinigte Stiftungen 2024-2025 Entwurf (PDF, 1,1 MB)
Wirtschaftsplan Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung 2024-2025 Entwurf (PDF, 3,6 MB)
Wirtschaftsplan Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung 2022-2023 (PDF, 2,9 MB)
Haushaltsplan Vereinigte Stiftungen 2022-2023 (PDF, 3,5 MB)
Haushaltsplan 2022-2023 (PDF, 16,7 MB)
Haushaltsplan 2021 (PDF, 33,7 MB)
Nachtragshaushaltsplan 2020 (PDF, 341 KB)
Haushaltsplan 2020 (PDF, 12,8 MB)
Haushaltsplan 2019 (PDF, 30,6 MB)
Haushaltsplan 2018 (PDF, 14,6 MB)
Haushaltsplan 2017 (PDF, 8,8 MB)
Haushaltsplan 2016 (PDF, 4,8 MB)