Leistungen

Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beantragen

Für eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister ist eine Abschrift aus dem Geburtenbuch erforderlich.

Zuständige Stelle

Standesamt (Ordnungsamt)

Leistungsdetails

Verfahrensablauf

Durch schriftliche oder mündliche Antragstellung wird eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister durch das Standesamt erstellt.

Erforderliche Unterlagen

Die Vorlage des Personalausweises oder des Passes ist erforderlich.

Kosten

Für die beglaubigte Abschrift fallen 12,00 €/Abschrift an.

Freigabevermerk

Stadt Ettlingen 18.11.2013