Leistungen

Baumfällen beantragen

Antrag eines Grundstückseigentümers oder eines Bürgers einen Baum auf eigenem Grundstück oder auf einer öffentlichen Fläche zu fällen.

Zusatzinfo für Baumfällen auf eigenem Grundstück:

Es ist keine Genehmigung durch die Stadt Ettlingen erforderlich. Ausnahme: Vom 1. März bis 30. September eines Jahres dürfen keine Hecken gerodet und Bäume nur auf manchen Standorten gefällt werden. Weiterhin ist beim Vorhandensein von geschützen Arten (Specht, bestimmte Käferarten, etc.) eine Befreiung bei der unteren Naturschutzbehörde (Landratsamt Karlsruhe) zu beantragen.

Zuständige Stelle

Stadtbauamt (Garten- und Friedhofsabteilung)

Leistungsdetails

Verfahrensablauf

Die Garten- und Friedhofsabteilung des Stadtbauamtes prüft die Anfrage und lässt ggf. den Baum auf öffentlichen Flächen fällen. Steht der Baum auf einem privaten Grundstück wird an das Landratsamt Karlsruhe verwiesen.

Erforderliche Unterlagen

Keine Unterlagen erforderlich. Bei Bäumen auf öffentlichen Flächen ist eine genaue Ortsangabe nötig.

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Freigabevermerk

Stadt Ettlingen 07.11.2013