Änderung bei den Öffnungszeiten der Wohngeldbehörde

Auf einem Formular liegen Münzgeldstapel neben einem Kugelschreiber

Änderung bei den Öffnungszeiten der Wohngeldbehörde
Aktuell erreicht die Wohngeldbehörde der Stadt Ettlingen eine Vielzahl von Anträgen und Anfragen. Aus diesem Grund ist die Wohngeldbehörde ab sofort wie folgt für Vorsprachen erreichbar:
 
Montag 9 - 12 Uhr offene Sprechzeiten;
Dienstag und Donnerstag 9 - 12 Uhr    nur mit Terminvereinbarung;
Donnerstag 13.30 - 17 Uhr   nur mit Terminvereinbarung.
 
Die Terminvereinbarung ist möglich unter www.ettlingen.de/onlinedienste

Sie können den Wohngeldantrag mit Anlagen auch online über Service BW, die E-Government-Plattform des Landes Baden-Württemberg, einreichen. Hierzu rufen Sie diesen Link auf.
Beachten Sie, dass Sie dort ein Benutzerkonto anlegen müssen. Die Identifizierung über die Onlineausweisfunktion des Personalausweises, elektronischer Aufenthaltstitel oder eID, ist zu empfehlen, da somit Ihr Antrag automatisch als digital unterzeichnet gilt und der Wohngeldbehörde die Bearbeitung erleichtert. Klicken Sie hierfür bei der Anmeldemaske unten auf „Anmelden mit dem Online-Ausweis“. Hierfür benötigen Sie die Ausweis-App.
 
Weitere Informationen zur Onlineausweisfunktion und zur Ausweis-App erhalten Sie unter www.personalausweisportal.de.
 

Die Wohngeldbehörde bittet: fragen Sie bitte nicht nach dem Stand Ihres Antrags. Jede Anfrage kostet Zeit – und diese Zeit fehlt dann bei der Bearbeitung Ihrer Anträge. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bearbeiten alle Anträge so schnell und sorgfältig wie möglich.