Landtagswahl am 8. März 2026

ein rotes Kreuz nebst einem roten Stift

Informationen zur Wahlbenachtigung und zur Briefwahl: Die Wahlbenachrichtigungen für die Landtagswahl werden ca. ab dem 26. Januar an die Wählerinnen und Wähler zugestellt. Wer bis zum 9. Februar noch keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, kann sich telefonisch 07243 101-278 oder per E-Mail wahlamt@ettlingen.de an das Wahlamt der Stadt Ettlingen wenden.

Versand der Briefwahlunterlagen

Sie können ab sofort Briefwahl beantragen. Der Versand der Briefwahlunterlagen wird voraussichtlich ab dem 29. Januar beginnen, vorausgesetzt die Stimmzettel sind bis dahin beim Wahlamt eingetroffen. Briefwahlunterlagen können bis zum Freitag, 6. März, 15 Uhr (spätester Eingangszeitpunkt beim Wahlamt, Schillerstr. 7-9, 76275 Ettlingen), beantragt werden.

Rote Wahlbriefe rechtzeitig an Wahlamt

Rote Wahlbriefe können Sie in die Briefkästen der Deutschen Post AG einwerfen. Der Rückversand erfolgt innerhalb Deutschlands unentgeltlich. Bitte senden Sie die roten Wahlbriefe möglichst frühzeitig - innerhalb Deutschlands spätestens zur Briefkastenleerung am Mittwoch vor der Wahl, 4. März, bei entfernteren Ortschaften früher - an das Wahlamt zurück. Rote Wahlbriefe müssen bis zum Wahltag, 8. März, 18 Uhr, beim Wahlamt Ettlingen eingehen. Bitte beachten Sie diese Frist auch in Verbindung mit möglichen Versandzeiten durch die Deutsche Post. Bei einer zu späten Aufgabe der Wahlbriefe bei der Deutschen Post ist eine zeitgerechte Zustellung nicht mehr gewährleistet!

Briefwahl für die Landtagswahl beantragen

Für die Beantragung der Briefwahlunterlagen stehen Ihnen nachfolgend verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung. Eine telefonische Beantragung ist leider nicht möglich.

1. Persönlich beantragen:

Sie können Briefwahl persönlich im Briefwahlbüro Ettlingen, 1. OG, Schillerstr. 7-9, Ettlingen, beantragen und noch vor Ort Ihr Wahlrecht ausüben. Hierfür steht Ihnen eine Wahlkabine und Urne zur Verfügung. Das Briefwahlbüro ist voraussichtlich ab dem 29. Januar geöffnet. 

Bitte bringen Sie Ihre Wahlbenachrichtigung und Ihren Personalausweis oder Reisepass mit. Wenn Sie die Briefwahlunterlagen für eine andere Person beantragen und mitnehmen möchten, benötigen Sie von dieser Person eine schriftliche Vollmacht. Diese kann direkt auf dem Antrag, auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung, erteilt werden.

2. Wahlscheinantrag per Internet

Online geht es auf der städtischen Internetseite www.ettlingen.de/wahlen. Bitte halten Sie dafür Ihre Wahlbenachrichtigung bereit, den die dort abgedruckten Daten müssen in das digitale Antragungsformular eingetragen werden. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen. Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem zwingend die Eingabe Ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis.

3. Wahlscheinantrag per QR-Code

Alternativ können Sie Ihren Wahlscheinantrag auch mit Ihrem Mobilgerät über den QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufrufen. Die meisten Daten sind hier bereits hinterlegt - Sie erfassen nur Ihr Geburtsdatum und möglicherweise noch eine abweichende Versandadresse. Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet zur Abarbeitung übertragen. Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen von uns anschließend per Post zugestellt.

4. Wahlscheinantrag per E-Mail

Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail an briefwahl@ettlingen.de einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren
- Familiennamen,
- Ihren Vornamen,
- Ihr Geburtsdatum,
- Ihre Wohnanschrift und
- ggf. eine abweichende Versandadresse angeben.
Bitte achten Sie bei Antragsstellung auf die Vollständigkeit Ihrer Angaben. Sie können mit Ihrer Mailadresse lediglich den für Sie personalisierte, Wahlschein beantragen und keine weiteren Wahlscheine für Dritte.

Briefwahlversand ins Ausland:

Das Briefwahlbüro Ettlingen versendet Briefwahlunterlagen auch an Adressen im Ausland. Bitte achten Sie bei der Beantragung auf eine korrekte Schreibweise. Ggf. bestehen im betroffenen Land "länderspezifische" Schreibweisen. Bitte informieren Sie sich vorab bei der Deutschen Post AG, bevor Sie den Briefwahlantrag beim Briefwahlbüro stellen. Das Briefwahlbüro übernimmt die abweichenden Adressen ohne weitere Prüfung von Ihrem Briefwahlantrag

Bei einer plötzlichen Erkrankung können die Wahlunterlagen von einer/einem Dritten gegen Vorlage eines unterschriebenen Antrags sowie einer schriftlichen Vollmacht zur Entgegennahme der Unterlagen bis zum Wahltag, 8. März, 15 Uhr, beantragt und abgeholt werden.

Zusätzlich besteht kurz vor der Wahl die Möglichkeit, am Samstag, 7. März, von 9 bis 12 Uhr, und am Wahltag, Sonntag, 8. März, von 8 bis 18 Uhr, die Briefwahlunterlagen persönlich im Wahlamt abzugeben.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Wahlamt unter folgenden Kontaktmöglichkeiten: Telefon: 07243 101-278 oder E-Mail: briefwahl@ettlingen.de

Öffnungszeiten Briefwahlbüro

Öffnungszeiten des Briefwahlbüros Ettlingen, 1. OG, Schillerstr. 7-9, ab voraussichtlich 29. Januar: Mo + Di   8 – 16 Uhr, Mi  7 – 12 Uhr, Do 8 – 18 Uhr, Fr 8 – 12 Uhr.

www.ettlingen.de/wahlen