Keine automatische Veröffentlichung von Jubilaren im Amtsblatt

eine lachende ältere Dame mit einer Torte nebst Kerzen darauf

In der Vergangenheit wurden Alters- und Ehejubiläen im Amtsblatt regelmäßig veröffentlicht. Seit dem vergangenen Jahr kann dies, zum Schutz Ihrer persönlichen Daten, nicht mehr automatisch geschehen!

Deshalb Obacht: ein Abdruck Ihres persönlichen Jubiläums ist nur noch nach Ihrer expliziten schriftlichen Einwilligung für die Veröffentlichung möglich.

Das entsprechende Formular gibt es auf der Homepage der Stadt www.ettlingen.de/einwilligung-jubilare-ab in Papierform im Bürgerbüro, Schillerstr. 7-9 sowie in allen Ortsverwaltungen.  Bitte beachten Sie, dass dem Bürgerbüro Ettlingen Ihre schriftliche Einwilligung mindestens 14 Tage vor dem jeweiligen Geburtstag bzw. Ehejubiläum vorliegen muss. Nur dann ist eine termingerechte Veröffentlichung im Amtsblatt möglich.

Bei Rückfragen steht Ihnen das Bürgerbüro Ettlingen, Schillerstr. 7-9, Tel.: 07243 101-222, buergerbuero@ettlingen.de; gerne zur Verfügung.