Förderprogramm zur Sanierung von Trockenmauern am Robberg
Anträge sind bis zum 15. März 2026 zu stellen
Der Robberg: Kulturhistorisches Zeugnis und hohe ökologische Funktion
Die nicht verfugten, alten Trockenmauern am Robberg sind ideale Lebensräume für seltene Fels- und Mauerfarne sowie Zaun- und Mauereidechsen. Aufgrund der hier vorkommenden, nach dem Naturschutzrecht besonders oder streng geschützten Tier- und Pflanzenarten, erhielt der Robberg in seiner Gesamtheit von ca. 25 ha im Jahr 1997 den Status eines gesetzlich geschützten Biotopes nach § 30 des Bundesnaturschutzgesetzes bzw. § 33 des Naturschutzgesetzes des Landes Baden-Württemberg. Wegen seiner einmaligen Vielzahl von Buntsandstein-Trockenmauern und dem Vorkommen seltener und gefährdeter Arten ist das Biotop von besonderer regionaler Bedeutung. Im Jahr 1962 wurde das Gebiet zudem zum Landschaftsschutzgebiet „Watthalden“ erklärt.
Die früheren Weinbergterrassen, erstmals für das Klosters Weißenburg um das Jahr 1.000 n. Chr. errichtet, wurden schon vor geraumer Zeit in Gartengrundstücke umgewandelt. Die in den vergangenen Jahrzehnten aufgetretenen Entwicklungen, Nutzungsänderung zu Freizeitzwecken oder Nutzungsaufgabe, gefährden jedoch den Fortbestand der kulturhistorisch und naturschutzfachlich wertvollen Trockenmauern und die auf diese Strukturen angewiesenen Tier- und Pflanzenarten.
In seiner öffentlichen Sitzung am 08.02.2017 hat der Gemeinderat daher Richtlinien zur Förderung der Sanierung der Trockenmauern am Robberg beschlossen. Damit können private Grundstücksbesitzer innerhalb des Biotops nach § 33 NatSchG "Trockenmauern im Gewann Watthalden" einen städtischen Zuschuss zur Sanierung ihrer Mauern erhalten.
Grundstücksbesitzer können zur Sanierung ihrer Mauern einen Zuschuss in Höhe von 100,- €/m² Ansichtsfläche und von 70 % für das Steinmaterial, inkl. dem Transport zur Baustelle, erhalten. Die städtische Förderung soll zudem auf das Ökokonto der Stadt Ettlingen angerechnet werden.
Anträge sind bis zum 15. März 2026 zu stellen.
Die Richtlinien HA-B36 (PDF, 296 KB) können hier heruntergeladen werden, das Antragsformular (PDF, 147 KB) ist hier erhältlich. Anträge für das Förderjahr 2026 sind bis zum 15. März 2026 zu stellen.
Nähere Auskünfte hierzu erteilt der Umweltkoordinator der Stadt Ettlingen. Die vollständig ausgefüllten Antragsformulare sind schriftlich, per Fax an 07243 101-854 oder per E-Mail an umwelt@ettlingen.de einzureichen.
