Behördenwegweiser

Die Waffenbehörde und die Gaststättenbehörde sind am Dienstag, 03.12.2024 geschlossen.
Unterlagen können in den Briefkasten des Ordnungs- und Sozialamtes eingeworfen oder bei der Zentrale im Bürgerbüro zu den dortigen Öffnungszeiten abgegeben werden.
Dringende Angelegenheiten können per Mail an ordnungsamt@ettlingen.de / waffenbehoerde@ettlingen.de oder telefonisch an die Zentrale (07243 101-222) mitgeteilt werden.

Die Waffen- und Gaststättenbehörde ist ab dem 15.12.2024 folgendermaßen für Vorsprachen erreichbar:
Montag von 09:00 - 12:00 Uhr ohne vorherige Terminvereinbarung
Dienstag und Donnerstag von 09:00 - 12:00 Uhr nur mit Terminvereinbarung
Donnerstag von 13:30 - 17:00 Uhr nur mit Terminvereinbarung

Behördenwegweiser
Externe Organisationseinheit

Regierungspräsidium Stuttgart

Beschreibung

Die Regierungspräsidien (RPen) treffen eine Vielzahl von Zulassungsentscheidungen für

  • Bürger: z.B. Stiftungsgenehmigungen, Namensfeststellungen, handwerksrechtliche Ausnahmebewilligungen, Apothekenbetriebserlaubnisse
  • Unternehmen: z.B. arzneimittelrechtliche Erlaubnisse, Schwerlasttransport-Erlaubnisse, Bewilligung und Erlaubnis von Wasserentnahmen und Kiesabbau
  • Kommunen (Gemeinden, Städte, Landkreise): z.B. Genehmigungen von Bauleitplänen und baurechtlichen Satzungen
  • Unternehmen und Kommunen: z.B. Genehmigungen von Anlagen zur Energiegewinnung und Abfallentsorgung, großen Industrieanlagen, Straßen- und Stadtbahnen
  • Schulen: z.B. Zuweisungen von Lehrerinnen und Lehrern an die Schulen, Genehmigungen von zusätzlichen Unterrichtsfächern, Genehmigungen von Privatschulen

Die RPen treffen auch Planungsentscheidungen (Planfeststellungen, Beurteilungen) für raumordnerisch bedeutsame Projekte (z.B. Straßenbauvorhaben) und betreiben die notwendigen Enteignungs- und Entschädigungsverfahren. Sie führen auch die Raumbedarfsplanung für Schulhausneubauten durch.

Als Vollzugsbehörde sind die RPen z.B. für aufenthaltsbeendende Maßnahmen gegenüber Ausländern und abgelehnten Asylbewerbern zuständig.

Die RPen üben die Kommunalaufsicht (Rechtsaufsicht über die Kommunen im Regierungsbezirk), die Fach- und Rechtsaufsicht über die unteren Verwaltungsbehörden sowie die Fach- und Dienstaufsicht über Polizeidirektionen und Schulen aus. Widerspruchsbehörden sind die RPen insbesondere in bau-, umwelt- und gewerberechtlichen Verfahren sowie bei Ausländer- und Führerscheinangelegenheiten.

Die RPen fördern mit staatlichen Finanzmitteln kommunale, aber auch private Vorhaben im Feuerwehrwesen, Wohnungsbau, bei sozialen Einrichtungen und Krankenhäusern, bei Städtebau und Stadterneuerung, im Tourismus, im Agrarbereich, im Öffentlichen Personennahverkehr, beim Schulbau und beim Sport.

Die Schutzaufgaben gegenüber Natur, Landschaft und Umwelt berühren Bürger, Unternehmen und Kommunen, ebenso die Beratungsaufgaben bei der Vorbereitung und Durchführung von Verwaltungsverfahren, in der Bauleitplanung, in der Landwirtschaft, bei der Schulentwicklung und Qualitätssicherung im Schulbereich und bei der polizeilichen Fahndung.

Die RPen leiten landkreisübergreifende und überregionale Polizeieinsätze. Sie sind tätig in der strategischen Kriminalitätsbekämpfung und in der kriminalpolizeilichen Untersuchung und gewährleisten den Service für die nachgeordneten Dienststellen.

Gegen die Entscheidungen der RPen (zum Beispiel Ablehnung einer Genehmigung, Planfeststellung, Widerspruchsbescheid) können Sie die vorgesehenen Rechtsmittel einlegen.

Allgemein gilt: Sprechen Sie mit uns, wenn Sie Zweifel daran haben, ob Ihr Anliegen richtig verstanden und beurteilt wird. Wir werden uns Ihres Anliegens nochmals annehmen. Wenn Sie eine Entscheidung in der Sache für unrichtig halten, können Sie sich aber auch an das fachlich zuständige Ministerium wenden (Fachaufsicht). Fragen des allgemeinen Verfahrens oder des dienstlichen Verhaltens der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kann das Innenministerium überprüfen (Dienstaufsicht). Wenn Sie etwas derartiges überlegen, müssen Sie beachten, dass durch das Einlegen einer Beschwerde bei einem Ministerium die Fristen, die für einen Widerspruch oder in einem verwaltungsgerichtlichen Verfahren zu beachten sind, nicht gehemmt oder unterbrochen werden.

Die RPen bilden aus: Verwaltungsbeamte im mittleren Verwaltungsdienst. Die RPen sind auch Stationen der Rechts-, Bau- und Verwaltungsreferendarausbildung sowie zuständig für die Zulassung zum gehobenen Verwaltungsdienst.

Hausanschrift

Ruppmannstraße 21
70565 Stuttgart
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Anfahrtsbeschreibung

siehe Anfahrtskizze

Zuständigkeit

Regierungsbezirk Stuttgart

Leistungen